Freitag, 26. April 2013
Antwort vom Kreis
Heute hat der Kreis Segeberg auf unsere Bitte geantwortet, dem Antrag der Stadt Norderstedt wg. Geschwindigkeitskontrollen stattzugeben. Hier der Text:

"Zunächst einmal vielen Dank für Ihren Hinweis auf die von Ihnen wahrgenommenen Verkehrsverstöße.

Ich möchte jedoch auch Ihre Mail zum Anlass nehmen, um etwas grundsätzliches zur Überwachung des fließenden Verkehrs im Kreis Segeberg mitzuteilen.

Im Kreis Segeberg wird die Überwachung des fließenden Verkehrs (Geschwindigkeitsüberwachung) gemeinsam von der Polizei und der Kreisverwaltung wahrgenommen.

Die jeweiligen Messorte werden von der Polizei festgelegt. So wurden im Jahr 2011 allein in der Stadt Norderstedt 87 Einsätze gefahren mit 16.441 Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Hieraus können Sie ablesen, dass bereits heute die Stadt Norderstedt einen Schwerpunkt in der Verkehrsüberwachung bildet.

Zu Ihrem konkreten Anliegen habe ich daher den Leiter des Messtrupps – Herrn Harck – von der Polizeidirektion Segeberg um Stellungnahme gebeten.

Herr Harck teilte mir mit, dass der von Ihnen benannte Bereich regelmäßig durch den mobilen Messtrupp überwacht wird. Letztmalig waren die Kollegen am 16.04.2013 vor Ort.

Bei den zurückliegenden Messeinsätzen wurde festgestellt, dass im Durchschnitt ca. 16% der Verkehrsteilnehmer die in diesem Bereich zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten.

Zu den von Ihnen angeführten Fahrzeugen der Firma DPD kann von hier aus nichts gesagt werden, da dies vermutlich darauf zurückzuführen ist, dass der Mühlenweg eine attraktive Verbindung zwischen Ulzburger Straße und dem Gewerbegebiet Harkshörn darstellt.

Nach meinem Kenntnisstand ist es jedoch so, dass im Bereich der Oststraße derzeit eine neue Zustellbasis des Paketdienstleisters DHL entsteht, da das bisherige Brief- und Paketzentrum an der Falkenbergstraße zu klein geworden ist.

Vor diesem Hintergrund ist zu befürchten, dass der Verkehr von DHL Fahrzeugen im Mühlenweg nach Fertigstellung der Zustellbasis vermutlich noch zunehmen wird, da der Mühlenweg – wie bereits ausgeführt - eine attraktive Verbindung zwischen Ulzburger Straße und dem Gewerbegebiet Harkshörn darstellt.

Um hier eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssituation zu erreichen, müssten von Seiten der Stadt geeignete Verkehrslenkungsmaßnahmen getroffen werden. Hier kann mit Verkehrsüberwachungsmaßnahmen allein keine dauerhafte Verbesserung erreicht werden.

Bezüglich Ihres Wunsches, die Verkehrsüberwachung auf die Stadt Norderstedt zu übertragen, kann ich Ihnen mitteilen, dass wir mit der Stadt im Gespräch sind. Unser gemeinsames Ziel sollte jedoch sein, dass die Verkehrsüberwachung im gesamten Kreis Segeberg so optimal wie möglich wahrgenommen wird.

Sollten Sie noch weitere Fragen oder Anregungen zur Geschwindigkeitsüberwachung haben, so zögern Sie nicht mich zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Krüger
Kreisverwaltung Segeberg
Verkehrsordnung, Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrschulen/Fahrerlaubnisse"

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Was ist der Mühlenweg?
Der Mühlenweg ist eine 1700 Meter lange Straße, die zwischen Ulzburger Straße und Oststraße verläuft. Auf einer Länge von ca. 1300 Metern befindet sich Wohnbebauung aus ca. 75 überwiegend einstöckigen Häusern.

Der Erläuterungsbericht der Stadt Norderstedt zum Rahmenplan „Wohnbauflächen Mühlenweg - Harckesheyde“ bezeichnet ihn so: „Der Mühlenweg ist eine Wohnsammelstraße mit einer Fahrbahnbreite von ca. 5,00 m und ist als Tempo 30 ausgewiesen. Sie stellt eine Verbindung zum Gewerbegebiet Oststraße dar. Der Mühlenweg weist heute eine Verkehrsbelastung von 2.700 kfz/24h auf. Zusätzlich unterstützen Fahrbahneinengungen die Verkehrsberuhigung im Mühlenweg.“

Für Fußgänger gibt es auf beiden Seiten Bürgersteige von 2 Metern Breite. Auf ca. 1300 Metern ist der Mühlenweg Teil einer 30-km/h-Zone, zu der das Wohngebiet Harkshörn gehört, u. a. mit den Straßen Feldweg, Am Hange, Harkshörner Weg, Kringelkrugweg. Die Breite durchfahrender Fahrzeuge ist auf 2 Meter begrenzt, ihre Masse auf 3,5 t. Anlieger sind von der Beschränkung ausgenommen. In dem Bereich befinden sich die Fahrbeineinengungen. Wegen ihrer geringen Anzahl - es sind neun - senken sie die Geschwindigkeit der durchfahrenden Fahrzeuge nicht zwingend.

Blick in den Mühlenweg von Osten

Ca. 400 Meter des Mühlenwegs gehören nicht zur 30-km/h-Zone, sondern zum Gewerbegebiet Harkshörn. Dieser Teil befindet sich auf dem Foto hinter dem Betrachter. Die Fahrbahn ist breit genug für Lkw und Bus. Dort befinden sich u. a. das Logistik-Unternehmen TSL sowie ein Umschlagplatz des Paketdienstes DPD.

An der Einfahrt in die 30-km/h-Zone fehlt das Verkehrzeichen für eine Beschränkung auf 3,5 t. In der Praxis dürfte das keine Auswirkung haben, weil derart schwere Fahrzeuge breiter als 2 Meter sind. Es fehlt aber auch unter dem Verkehrszeichen 264 (Verbot für Fahrzeuge über der angegebenen tatsächlichen Breite) das Zusatzzeichen 1020-30 "Anlieger frei". Anlieger, die breitere Fahrzeuge haben, denken es sich hinzu und fahren trotzdem durch.

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