Montag, 29. April 2013
Tempo-Polizei ist nicht Breite-Polizei
Ich habe Michael Krüger von der Kreisverwaltung Segeberg gefragt, ob die Polizeibeamten, die im Mühlenweg einen Blitzer aufstellen, auch auf die Breite der durchfahrenden Fahrzeuge achten. Heute hat er geantwortet „Es wäre zwar wünschenswert, wenn bei einer Geschwindigkeitskontrolle alle anderen Verkehrsverstöße auch geahndet werden könnten, dies ist jedoch aufgrund technischer und rechtlicher Vorgaben nicht möglich. Um hier ein Durchfahrtsverbot für ‚zu breite’ Fahrzeuge zu überwachen müssten Sie sich an die Polizei in Norderstedt wenden.“

Das ist ein weiteres Argument dafür, auch die Durchführung der Geschwindigkeitskontrollen in Norderstedt anzusiedeln. Denn Norderstedter Stadtverwaltung und Norderstedter Polizei haben den „kürzeren Draht“ zueinander. Geschwindigkeitskontrollen und Kontrollen der Durchfahrtsverbote können koordiniert werden. Wenn die eine Kontrolle an einem Ende und die andere am andere am anderen Ende durchgeführt wird, kann gleichzeitig festgestellt werden, ob es sich um eine verbotene Durchfahrt handelt.

Herr Krüger hat zudem Fakten mitgeteilt: Ein VW Golf VI ist mit Außenspiegeln 2,048 m breit, während in den Fahrzeugpapieren eine Breite von 1,786 m steht. Ein Mercedes Sprinter ist mit Außenspiegeln 2,425 m breit, während in den Fahrzeugpapieren eine Breite von 1,993 m steht.

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