Montag, 13. Mai 2013
Dürfen Lkw hier fahren?
Das im Mühlenweg anzutreffende Verkehrszeichen 262 mit der Angabe „3,5 t“ (im u. a. Foto links) verbietet grundsätzlich Fahrzeugen die Durchfahrt, deren zulässige Gesamtmasse (umgangssprachlich mit dem Gesamtgewicht gleichgesetzt) 3,5 Tonnen = 3500 kg nicht übersteigt.

Verkehrszeichen 264 Mühlenweg, Ecke Ulzburger Straße

„Zulässige Gesamtmasse“ ist die Summe aus der Fahrzeug-Eigenmasse und der Ladung aus Personen und Sachen. Fahrzeuge werden so eingeteilt:

Weniger als 2,8 t: Pkw
2,8 t – 3,5 t: schwere Pkw und Transporter
3,5 t – 7,5 t: leichte Lkw
7,5 t – 18,0 t: mittelschwere Lkw
Mehr als 18 t: schwere Lkw.

Weil Lkw inkl. Außenspiegel immer auch breiter als 2 Meter sind, verbieten ihnen gleich zwei Verkehrszeichen die Durchfahrt durch den Mühlenweg, z. B. zum Gewerbegebiet Harkshörn. Wenn Sie aber im Mühlenweg oder in einer nur durch den Mühlenweg erreichbaren anderen Straße etwas anzuliefern oder abzuholen haben, dürfen sie hier fahren. Das erlaubt der Zusatz „Anlieger frei“.

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