Mittwoch, 4. Juli 2018
„Ein 40-Tonner fährt nicht in den Mühlenweg“ IV
Das hatte Erster Stadtrat Thomas Bosse am 18. Januar 2018 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr gesagt. Und richtig, heute war es kein 40-Tonner, aber immerhin ein Lkw mit Anhänger:



Lange hat er gehalten – mit den rechten Rädern auf dem Gehweg – und überlegt, dass er es in der engen Straße wohl nicht bis zum Gewerbegebiet schaffen wird. Schließlich ein Wendemanöver und zurück in Richtung Ulzburger Straße:

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Dienstag, 26. Juni 2018
Kollateralschaden III
Kotflügel geschrammt

Wer sich mit einem Lkw, dazu noch mit Anhänger, in den Mühlenweg wagt, bei dem fährt das Risiko mit. Denn nicht ohne Grund ist es Lkws verboten, durch die schmale Straße zu fahren. Hier hat einer mit dem Anhänger den Kotflügel eines Pkw geschrammt. Die Folge: Er muss für den Schaden aufkommen und hat eine kostenpflichtige Verwarnung von der Polizei kassiert.

Der Sattelschlepperfahrer, der kurz danach die Stelle passiert hat, war vorsichtiger. Aber da hat die Polizei auch aufmerksam zugesehen.

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Freitag, 15. Juni 2018
Kollateralschaden II


Jetzt hat es den Außenspiegel eines Pkw erwischt. Der Fahrer eines bei Hertz gemieteten Lkw ist zu dicht daran vorbeigefahren.

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