Samstag, 15. Juli 2017
Neun kleine Blumenkübel
Am 1. Dezember 2016 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschlossen, dass im Mühlenweg zur Verkehrsberuhigung 9 „Blumenkübel oder ähnliche Elemente“ aufgestellt werden. Aber bis heute steht kein einziger davon.

Die Vorgeschichte: 2015 haben Stadtverwaltung, externe Planer und Mühlenweg-Anwohner wegen des geplanten Wohngebiets „Grüne Heyde“ zusammengesessen und einen Plan entwickelt, um dem Mühlenweg seinen Charakter als Durchgangsstraße zu nehmen. Der Verkehr sollte auf einem kurzen Abschnitt über einen „Bügel“ in die Grüne Heyde verschwenkt werden.

Weil mit den Arbeiten zur Grünen Heyde frühestens 2018 begonnen werden sollte, hat Erster Stadtrat Thomas Bosse zur kurzfristigen Verkehrsberuhigung Blumenkübel vorgeschlagen, Aufstellung im Frühjahr 2016. Aber es tat sich nichts, obwohl sogar OB Grote in einem Gespräch im Frühjahr gesagt hatte, eine solche kostengünstige Lösung, bei der der Asphalt nicht angeschnitten werden müsste, könnte er sich vorstellen.

Im Herbst 2016 haben Anwohner die politischen Parteien angesprochen und einen Plan für 9 Orte vorgelegt, an denen Blumenkübel aufgestellt werden sollten, weil dort lange gerade Strecken zum Gasgeben einladen. Die Eigentümer der Grundstücke, vor denen die Blumenkübel stehen sollten, haben schriftlich ihr Einverständnis erklärt.

Die CDU hat ablehnend reagiert, aber FDP, Grüne, Linke, SPD und WiN (Nennung in alphabetischer Reihenfolge) waren zum Teil mit Vertretern vor Ort und haben am 1.12.2016 mit ihrer Mehrheit den Beschluss gefasst. Vorausgegangen war eine Diskussion, in der die CDU argumentierte, sie wollten eigentlich den Mühlenweg vor Beginn der Arbeiten zur Grünen Heyde „nicht anfassen“. Durch das Anfahren hinter Blumenkübeln würde der Lärm zunehmen. Nicolai Steinhau-Kühl (SPD) betonte dagegen, es handelte sich um eine einfach herzustellende Unterbrechung der langen Strecken, die kurzfristig Linderung beim Raser-Problem schaffen könnte. Ebenso argumentierte Dr. Norbert Pranzas (Linke). Tobias Mährlein (FDP) entgegnete der CDU, die Anwohner würden sich schon melden, wenn der Lärm durch die Blumenkübel zunehmen würde.

Die CDU schlug vor, stattdessen Tempo-30-Schilder aufzustellen und zu blitzen. Marc Muckelberg (Grüne) entgegnete, der Mühlenweg wäre längst Tempo-30-Zone, und das Ordnungsamt würde nicht nachts um 4:30 Uhr blitzen (Anmerkung des Verfassers: Nachts zwischen ca. 4:15 Uhr und 5:15 Uhr fahren viele DPD-Transporter sehr schnell und mit entsprechendem Lärm durch die Straße).
Sofort nachdem der Ausschuss mit den Stimmen von FDP, Grünen, Linken, SPD und WiN die Aufstellung der Blumenkübel beschlossen hatte, kritisierte Thomas Bosse ihn. Die 3000 Autos, die täglich durch den Mühlenweg führen, würden keinen signifikanten Lärm erzeugen. Zudem wollten die Kommunalpolitiker offenbar nur den Anwohnern einen Gefallen tun. Auch werde das UPS-Problem durch die Blumenkübel nicht gelöst.

Das wirft ein Schlaglicht auf das Verständnis, das Thomas Bosse von der Rolle der Stadtverwaltung hat: Der Norderstedter Bürger ist offenbar jemand, den man kurz halten muss und dem man auf keinen Fall einen Gefallen tun darf. Zu schweigen davon, dass die Anwohner ihn mit seinem Vorschlag der Blumenkübel nur beim Wort genommen haben. Und zu schweigen davon, dass die Anwohner nie wegen UPS eine Beschwerde vorgebracht haben, wohl aber wegen DPD.

Folgerichtig tut Thomas Bosse seitdem alles, um die Umsetzung des Beschlusses zu verhindern. Zum Beispiel hat er Kai Hädicke-Schories von der Norderstedter Polizei im Ausschuss auftreten lassen. Seine Aussage: Die Polizei ist für die Aufstellung von sechs der Blumenkübel, aber „wegen des hohen Parkdrucks“ gegen die Aufstellung von drei Blumenkübeln im Westteil des Mühlenwegs. Den „hohen Parkdruck“ hat er tagsüber festgestellt, als vor dem Neubau in Nr. 20 mehrere Handwerkerfahrzeuge und vor Nr. 27a die Mitarbeiter und Besucher einer Firma geparkt haben. Jede Nacht aber, wenn die DPD-Fahrzeuge Anwohner aus dem Schlaf reißen, handelt es sich um eine lange gerade Strecke ohne jedes Hindernis. Das Video https://www.youtube.com/watch?v=o4arpToEVkM zeigt, wie schnell daher nachts gefahren wird. Gerade hier sollten die versetzt aufgestellten Blumenkübel, verbunden mit Parkverbotsbereichen, die das Einscheren bei Gegenverkehr ermöglichen, Linderung schaffen. Denn so steht es dort um parkende Fahrzeuge am Abend und in der Nacht:
Blick ab Mühlenweg 23 Richtung Osten: freie Bahn für Raser

Aber auch auf die sechs von der Polizei befürworteten Blumenkübel warten die Anwohner bisher vergeblich.

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Freitag, 21. Oktober 2016
Wie Erster Stadtrat Thomas Bosse sich einmal vertan hat
Eines Tages im Jahr 2016 im Rathaus Norderstedt während einer Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr hat ein Bürger eine Frage gestellt. Ob man in seiner Straße nicht das Verbundpflaster an einer Straßeneinmündung entfernen könne. Es sei laut, wenn die Autos vom Asphalt auf das Pflaster fahren würden.

Thomas Bosse hat ihm persönlich und sofort geantwortet: Wenn er das veranlasse, bekomme er Ärger mit den Anwohnern. Denn der Pflasterwechsel diene gerade dem Lärmschutz: Wenn die Autofahrer sehen, dass das Pflaster wechselt, fahren sie langsamer und verursachen weniger Lärm.

Das war leider die falsche Antwort, wie das Video beweist. Dabei fahren die gezeigten Autos langsam. Nachts, wenn DPD durch die Straße rast, bebt die Erde. Man sollte das Video übrigens auf einem Gerät ansehen, das nicht nur hohe Frequenzen wiedergibt.

Schade, dass der Chef eines Verkehrsdezernats sich so wenig von Erfahrungen aus der Praxis leiten lässt.

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Dienstag, 11. Oktober 2016
Norderstedter Verkehrsaufsicht unbelehrbar
Eine Anwohnerin hat bei der Norderstedter Verkehrsaufsicht angefragt, wie es dazu gekommen ist, die Verkehrszeichen 264 „Durchfahrt für Fahrzeuge über 2 m Breite verboten“ mit dem Zusatz „Anlieger frei“ zu entfernen. Sie waren im August 2014 abgebaut worden und hatten den DPD-Fahrzeugen die Durchfahrt verboten. DPD hat allerdings das Verbot mißachtet, und Polizei und Stadtverwaltung haben es toleriert.

Die schriftliche Antwort der Verkehrsaufsicht enthält erneut eine falsche Behauptung. Sie lautet: „Der vorherrschende Fahrzeugverkehr mit Fahrzeugen des im Mühlenweg ansässigen Unternehmens DPD ist ohne Zweifel dem Anliegerverkehr zuzuordnen und verkehrsbehördlich keinesfalls zu unterbinden.“ Für Ortsunkundige: Das DPD-Depot befindet sich im Gewerbegebiet Oststraße. Seine Einfahrt liegt 150 Meter vom Wohnbereich des Mühlenwegs entfernt. Klar: Selbst in Norderstedt wäre man nicht so dreist, ein verkehrsintensives Unternehmen wie einen Transportdienst innerhalb eines Wohngebiets anzusiedeln. Im Gewerbegebiet waren selbstverständlich Fahrzeuge von mehr als 2 Metern Breite erlaubt – das Verbot galt für das Wohngebiet.

Die Rechtsprechung ist eindeutig: Wer ein Grundstück aufsuchen möchte, das außerhalb eines Verbotsbereiches liegt, ist kein Anlieger. Wie viele Meter außerhalb es liegt, spielt keine Rolle. Denn wo sollte man die Grenze ziehen? Wenn 150 Meter noch als „innerhalb“ gelten, wie es die Norderstedter Verkehrsaufsicht auslegt, warum dann nicht auch 300 Meter? Oder 1 Kilometer? Jegliches Verbot mit dem Zusatz „Anlieger frei“ wäre ausgehebelt.

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