Freitag, 25. September 2015
Radfahrer auf dem Gehweg
Im Mühlenweg sieht man Radfahrer häufiger auf dem Gehweg als auf der Fahrbahn. Erst heute hat mich ein schneller Radler fast umgefahren, als ich den Gehweg gefegt habe. Dazu noch hat er den Gehweg auf der linken Straßenseite benutzt.

Die Rechtslage steht in Paragraf 2 der StVO: Nur Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen auf dem Gehweg radfahren. Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen sogar den Gehweg benutzen. Erwachsene riskieren ein Bußgeld zwischen 15 und 30 Euro plus Gebühren und Zustellkosten in Höhe von 28,50 € (Quelle: http://www.adfc.de/bussgeldkatalog/bussgeldkatalog-fuer-radfahrer).

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Donnerstag, 5. März 2015
Raser blitzen – aber langsam
Unsere 131 Unterschriften vom April 2013 haben Landrätin Jutta Hartwieg nicht beeindruckt. Inzwischen aber ist der Knoten geplatzt: Ihr Nachfolger, Landrat Jan Peter Schröder hat Norderstedt das Recht zu Tempokontrollen eingeräumt.

Dürfen wir nun bald den mobilen Messtrupp im Mühlenweg begrüßen? Offenbar nicht, wenn man dem Heimatspiegel vom 4. März 2015 glauben darf. Demzufolge hat die Polizei kein Personal.

Die Polizei? Im April 2013 habe ich von der Verwaltung erfahren, nicht die Polizei, sondern das Ordnungsamt werde sich der Aufgabe annehmen. Die Auskunft von Pressesprecher Borchardt ließ allerdings schon damals nicht gerade einen Blitzstart für die Norderstedter Blitzer vermuten: „Es ginge dann zunächst darum, die personellen als auch die technischen Voraussetzungen zu schaffen den fließenden Verkehr zu überwachen.“

Seitdem sind fast zwei Jahre vergangen. Hat Oberbürgermeister Grote es immer noch nicht vermocht, das Ordnungsamt von seiner guten Idee zu überzeugen?

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Montag, 3. November 2014
Umfrage: Radfahren in Norderstedt

Grafik des ADFC

Mühlenweg-Anwohner kennen das: Man tritt vom Grundstück auf den Gehweg und wird fast von einem Radfahrer umgeworfen. Oder man lenkt sein Auto vorsichtig vom Grundstück auf die Straße, vielleicht hinter einer Hecke hervor - und kann kaum schnell genug bremsen, um auf dem Gehweg den Zusammenstoß mit einem Radfahrer zu vermeiden.

Dabei ist die StVO eindeutig: Falls kein Verkehrszeichen einen kombinierten Geh- und Radweg ausweist, ist der Gehweg zum Gehen da, die Fahrbahn zum Fahren. Auf der Fahrbahn haben es Radfahrer aber auch nicht leicht, denn Autofahrer bedrängen sie durch dichtes Auffahren und gefährliches Überholen, beschimpfen sie gar.

Wie gut oder schlecht es Radfahrer in deutschen Städten haben, das möchte der ADFC jetzt mit dem Online-Fragebogen http://www.fahrradklima-test.de/ herausfinden. Daher: Bis zum 30. November 2014 die Website aufrufen und den Fragebogen ausfüllen. Wenn mindestens 50 Teilnehmer Norderstedt beurteilen, geht die Stadt in die Bewertung ein. Das Ergebnis will der ADFC im Frühjahr 2015 veröffentlichen.

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