Montag, 29. April 2013
Tempo-Polizei ist nicht Breite-Polizei
Ich habe Michael Krüger von der Kreisverwaltung Segeberg gefragt, ob die Polizeibeamten, die im Mühlenweg einen Blitzer aufstellen, auch auf die Breite der durchfahrenden Fahrzeuge achten. Heute hat er geantwortet „Es wäre zwar wünschenswert, wenn bei einer Geschwindigkeitskontrolle alle anderen Verkehrsverstöße auch geahndet werden könnten, dies ist jedoch aufgrund technischer und rechtlicher Vorgaben nicht möglich. Um hier ein Durchfahrtsverbot für ‚zu breite’ Fahrzeuge zu überwachen müssten Sie sich an die Polizei in Norderstedt wenden.“

Das ist ein weiteres Argument dafür, auch die Durchführung der Geschwindigkeitskontrollen in Norderstedt anzusiedeln. Denn Norderstedter Stadtverwaltung und Norderstedter Polizei haben den „kürzeren Draht“ zueinander. Geschwindigkeitskontrollen und Kontrollen der Durchfahrtsverbote können koordiniert werden. Wenn die eine Kontrolle an einem Ende und die andere am andere am anderen Ende durchgeführt wird, kann gleichzeitig festgestellt werden, ob es sich um eine verbotene Durchfahrt handelt.

Herr Krüger hat zudem Fakten mitgeteilt: Ein VW Golf VI ist mit Außenspiegeln 2,048 m breit, während in den Fahrzeugpapieren eine Breite von 1,786 m steht. Ein Mercedes Sprinter ist mit Außenspiegeln 2,425 m breit, während in den Fahrzeugpapieren eine Breite von 1,993 m steht.

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Freitag, 26. April 2013
Antwort vom Kreis
Heute hat der Kreis Segeberg auf unsere Bitte geantwortet, dem Antrag der Stadt Norderstedt wg. Geschwindigkeitskontrollen stattzugeben. Hier der Text:

"Zunächst einmal vielen Dank für Ihren Hinweis auf die von Ihnen wahrgenommenen Verkehrsverstöße.

Ich möchte jedoch auch Ihre Mail zum Anlass nehmen, um etwas grundsätzliches zur Überwachung des fließenden Verkehrs im Kreis Segeberg mitzuteilen.

Im Kreis Segeberg wird die Überwachung des fließenden Verkehrs (Geschwindigkeitsüberwachung) gemeinsam von der Polizei und der Kreisverwaltung wahrgenommen.

Die jeweiligen Messorte werden von der Polizei festgelegt. So wurden im Jahr 2011 allein in der Stadt Norderstedt 87 Einsätze gefahren mit 16.441 Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Hieraus können Sie ablesen, dass bereits heute die Stadt Norderstedt einen Schwerpunkt in der Verkehrsüberwachung bildet.

Zu Ihrem konkreten Anliegen habe ich daher den Leiter des Messtrupps – Herrn Harck – von der Polizeidirektion Segeberg um Stellungnahme gebeten.

Herr Harck teilte mir mit, dass der von Ihnen benannte Bereich regelmäßig durch den mobilen Messtrupp überwacht wird. Letztmalig waren die Kollegen am 16.04.2013 vor Ort.

Bei den zurückliegenden Messeinsätzen wurde festgestellt, dass im Durchschnitt ca. 16% der Verkehrsteilnehmer die in diesem Bereich zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten.

Zu den von Ihnen angeführten Fahrzeugen der Firma DPD kann von hier aus nichts gesagt werden, da dies vermutlich darauf zurückzuführen ist, dass der Mühlenweg eine attraktive Verbindung zwischen Ulzburger Straße und dem Gewerbegebiet Harkshörn darstellt.

Nach meinem Kenntnisstand ist es jedoch so, dass im Bereich der Oststraße derzeit eine neue Zustellbasis des Paketdienstleisters DHL entsteht, da das bisherige Brief- und Paketzentrum an der Falkenbergstraße zu klein geworden ist.

Vor diesem Hintergrund ist zu befürchten, dass der Verkehr von DHL Fahrzeugen im Mühlenweg nach Fertigstellung der Zustellbasis vermutlich noch zunehmen wird, da der Mühlenweg – wie bereits ausgeführt - eine attraktive Verbindung zwischen Ulzburger Straße und dem Gewerbegebiet Harkshörn darstellt.

Um hier eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssituation zu erreichen, müssten von Seiten der Stadt geeignete Verkehrslenkungsmaßnahmen getroffen werden. Hier kann mit Verkehrsüberwachungsmaßnahmen allein keine dauerhafte Verbesserung erreicht werden.

Bezüglich Ihres Wunsches, die Verkehrsüberwachung auf die Stadt Norderstedt zu übertragen, kann ich Ihnen mitteilen, dass wir mit der Stadt im Gespräch sind. Unser gemeinsames Ziel sollte jedoch sein, dass die Verkehrsüberwachung im gesamten Kreis Segeberg so optimal wie möglich wahrgenommen wird.

Sollten Sie noch weitere Fragen oder Anregungen zur Geschwindigkeitsüberwachung haben, so zögern Sie nicht mich zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Krüger
Kreisverwaltung Segeberg
Verkehrsordnung, Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrschulen/Fahrerlaubnisse"

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Was ist der Mühlenweg?
Der Mühlenweg ist eine 1700 Meter lange Straße, die zwischen Ulzburger Straße und Oststraße verläuft. Auf einer Länge von ca. 1300 Metern befindet sich Wohnbebauung aus ca. 75 überwiegend einstöckigen Häusern.

Der Erläuterungsbericht der Stadt Norderstedt zum Rahmenplan „Wohnbauflächen Mühlenweg - Harckesheyde“ bezeichnet ihn so: „Der Mühlenweg ist eine Wohnsammelstraße mit einer Fahrbahnbreite von ca. 5,00 m und ist als Tempo 30 ausgewiesen. Sie stellt eine Verbindung zum Gewerbegebiet Oststraße dar. Der Mühlenweg weist heute eine Verkehrsbelastung von 2.700 kfz/24h auf. Zusätzlich unterstützen Fahrbahneinengungen die Verkehrsberuhigung im Mühlenweg.“

Für Fußgänger gibt es auf beiden Seiten Bürgersteige von 2 Metern Breite. Auf ca. 1300 Metern ist der Mühlenweg Teil einer 30-km/h-Zone, zu der das Wohngebiet Harkshörn gehört, u. a. mit den Straßen Feldweg, Am Hange, Harkshörner Weg, Kringelkrugweg. Die Breite durchfahrender Fahrzeuge ist auf 2 Meter begrenzt, ihre Masse auf 3,5 t. Anlieger sind von der Beschränkung ausgenommen. In dem Bereich befinden sich die Fahrbeineinengungen. Wegen ihrer geringen Anzahl - es sind neun - senken sie die Geschwindigkeit der durchfahrenden Fahrzeuge nicht zwingend.

Blick in den Mühlenweg von Osten

Ca. 400 Meter des Mühlenwegs gehören nicht zur 30-km/h-Zone, sondern zum Gewerbegebiet Harkshörn. Dieser Teil befindet sich auf dem Foto hinter dem Betrachter. Die Fahrbahn ist breit genug für Lkw und Bus. Dort befinden sich u. a. das Logistik-Unternehmen TSL sowie ein Umschlagplatz des Paketdienstes DPD.

An der Einfahrt in die 30-km/h-Zone fehlt das Verkehrzeichen für eine Beschränkung auf 3,5 t. In der Praxis dürfte das keine Auswirkung haben, weil derart schwere Fahrzeuge breiter als 2 Meter sind. Es fehlt aber auch unter dem Verkehrszeichen 264 (Verbot für Fahrzeuge über der angegebenen tatsächlichen Breite) das Zusatzzeichen 1020-30 "Anlieger frei". Anlieger, die breitere Fahrzeuge haben, denken es sich hinzu und fahren trotzdem durch.

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Donnerstag, 25. April 2013
Frau Hartwieg, werden Sie reich!
Eines der Argumente, mit denen Sie bisher der Stadt Norderstedt verweigern, Kontrollen selbst durchzuführen, ist: Sie möchten dem Kreis Segeberg die Einnahmen nicht entziehen. Aber dann müssen Sie die Einnahmen auch realisieren.

Also bitte, kommen Sie in den Mühlenweg und kassieren! Am 17. April vor 6 Uhr zum Beispiel hätten Sie von 37 DPD-Fahrern je 20 Euro einnehmen können, weil sie den Mühlenweg mit überbreiten Fahrzeugen durchfahren haben. Das wären 740 Euro gewesen. Zusätzliche Einnahmen wären Ihnen sicher gewesen, weil etliche der Fahrer mit deutlich mehr als 30 km/h unterwegs waren.

Aber die Chance zum Geldverdienen besteht weiter - an jedem Tag und zu jeder Stunde.

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Überraschung
Ich habe es nicht mehr zu hoffen gewagt, aber heute ist es geschehen: Der Kreis Segeberg hat den Eingang der Unterschriftenliste vom 14. April bestätigt.

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Wie breit sind 2 Meter genau?
Den Mühlenweg dürfen keine Fahrzeuge befahren, die breiter als 2 Meter sind. Zählen die Außenspiegel mit?

Die StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungsordnung) gibt in § 32 vor: „Die Fahrzeugbreite ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen: … lichttechnische Einrichtungen, … Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht.“ Im Fahrzeugschein steht daher die Breite ohne Außenspiegel und andere Zusätze.

Die StVO (Straßenverkehrsordnung) läßt Raum für Interpretation. Denn sie beschreibt das Verkehrszeichen 264, das die Breite auf 2 Meter beschränkt so: „Die nachfolgenden Zeichen 262 bis 266 verbieten die Verkehrsteilnahme für Fahrzeuge, deren Maße oder Gewichte einschließlich Ladung eine auf dem jeweiligen Zeichen angegebene tatsächliche Grenze überschreitet.“ Sind Außenspiegel eine Ladung? Nicht im eigentlichen Sinn. Aber in Verbindung mit „tatsächliche Grenze“ interpretieren die Gerichte das Verbotszeichen so, daß die wirklichen Außenmaße eines Fahrzeugs herangezogen werden.

Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat z. B. am 13.03.2008 (12 U 145/07) geurteilt: „Nach den überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen Dipl.-Ing. A… im Gutachten vom 28.12.2006, gegen das auch der Kläger Einwendungen nicht erhebt, betrug die Gesamtbreite des Fahrzeugs des Klägers einschließlich der Außenspiegel 2,204 m, auch wenn die im Fahrzeugschein eingetragene Breite über alles mit 1.904 mm angegeben ist. Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass maßgeblich nicht die im Fahrzeugschein vermerkte Breite, sondern die tatsächliche Breite des Fahrzeuges ist.“

Das Bußgeld oder Verwarngeld (letzteres ist ohne Verwaltungsgebühren) für einen Verstoß beträgt 20 EUR.

Verkehrszeichen 264 Mühlenweg, Ecke Ulzburger Straße

Das im o. a. Foto abgebildete „Anlieger frei“ gilt für DPD-Fahrzeuge nicht, sofern sie den Mühlenweg zur Durchfahrt benutzen. Denn das DPD-Depot liegt außerhalb der auf 2 Meter Fahrzeugbreite begrenzten Strecke und kann über die Schleswig-Holstein-Straße ohne Einschränkungen erreicht werden.

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Antwort vom Amt Nachhaltiges Norderstedt
Ich habe Herbert Brüning, den Leiter des Amtes "Nachhaltiges Norderstedt", wegen der hier am 19.4. geschilderten Situation angeschrieben. Auszug aus seiner Antwort: "Allerdings kann ich Ihre Probleme nicht lösen und die Verkehrsaufsicht der Stadt vermutlich auch nicht. Die Situation ist hier im Haus bekannt. Nach meinem Kenntnisstand können Sie aber keinem Anlieger die Zufahrt zu seinem Grundstück über eine öffentliche Straße verbieten, auch nicht mit einer Lkw-Lenkung.
Haben Sie es schon einmal versucht, der Firma als Nachbar ihre Argumentation nahezubringen? Solche Initiativen haben viel höhere Erfolgsaussichten als eventuelle Verbote."

Meine Antwort: Das haben wir mehr als einmal versucht.

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