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Dienstag, 2. Oktober 2018
Kollateralschaden
mueno048, 17:25h
Vermutlich war es wieder ein Sattelschlepper oder Lkw mit Anhänger auf dem eiligen Weg zum Gewerbegebiet, dem dieser Seitenspiegel zum Opfer gefallen ist. Genaues weiß man nicht, denn der Fahrer hat sich des „unerlaubten Entfernens vom Unfallort“ schuldig gemacht. Eine Verwarnung wegen der für Lkw verbotenen Durchfahrt hätte ihm zusätzlich gewinkt.
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Freitag, 7. September 2018
„Ein 40-Tonner fährt nicht in den Mühlenweg“ XII
mueno048, 13:11h
Das hatte Erster Stadtrat Thomas Bosse am 18. Januar 2018 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr gesagt. Richtig ist, dass Fahrer von kleinen und großen Lkw sich durch das Verbotsschild nicht abschrecken lassen. Hier sind zwei Sattelschlepper am 7.9.2018:
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Dienstag, 21. August 2018
„Ein 40-Tonner fährt nicht in den Mühlenweg“ XI
mueno048, 17:19h
Bei der unweit des Mühlenwegs in der Lawaetzstraße ansässigen Firma Jungheinrich sollte eigentlich bekannt sein, dass der Mühlenweg für Lkw verboten ist. Aber wenn einige hundert Meter Fahrstrecke eingespart werden können, spielt das wohl keine Rolle. Daher sieht man Jungheinrich hier immer wieder:
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