Dienstag, 2. Oktober 2018
Kollateralschaden
Vermutlich war es wieder ein Sattelschlepper oder Lkw mit Anhänger auf dem eiligen Weg zum Gewerbegebiet, dem dieser Seitenspiegel zum Opfer gefallen ist. Genaues weiß man nicht, denn der Fahrer hat sich des „unerlaubten Entfernens vom Unfallort“ schuldig gemacht. Eine Verwarnung wegen der für Lkw verbotenen Durchfahrt hätte ihm zusätzlich gewinkt.

Mühlenweg: Seitenspiegel zerstört