Donnerstag, 26. Oktober 2017
Eine Woche lang gezählt
Vom 10. bis zum 17. Oktober hat die Stadtverwaltung auf beiden Seiten des Mühlenwegs Verkehrszählungen mit Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Mal sehen, ob sie dieses Mal merken, was hier los ist: https://www.youtube.com/watch?v=iGQ2l_UlznI.
In einer ähnlichen Messung, über die Verkehrsdezernent Thomas Bosse am 4.5.2017 in der Ausschuss-Sitzung Herrn Hädicke-Schories von der Polizei hatte vortragen lassen, hatten sie nichts bemerkt, obwohl DPD-Fahrzeuge seit Jahren und neuerdings auch vermehrt DHL-Fahrzeuge durch die Straße rasen.

Verkehrszählgerät
Foto: Das Gerät zählt die Fahrzeuge, teilt sie anhand ihrer Länge, ihrer Höhe und des Geräuschprofils in Kategorien ein und misst ihre Geschwindigkeit. Die Daten übermittelt es per Funk an eine Zentrale.

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Montag, 11. September 2017
Die Blitzersäulen dienen überwiegend nicht dem Lärmschutz
Im Brief der Stadtverwaltung vom 23.08.2017 heißt es: „Zur Frage der Geschwindigkeitskontrollen muss ich Ihnen mitteilen, dass die Stadt Norderstedt am Mühlenweg keine Geschwindigkeitsüberwachungen („Blitzen“) vornehmen darf. Grund ist der zwischen dem Land, dem Kreis Segeberg und Norderstedt geschlossene Vertrag über die Verkehrsüberwachung. In diesem ist geregelt, dass die Stadt Norderstedt nur aus Lärmschutzgründen in nachweislich beeinträchtigten Bereichen blitzen darf, außerdem aufgrund von Rotlichtverstößen an Ampeln. Beides trifft für den Mühlenweg nicht zu.“

Schon in der Auftaktveranstaltung zum Lärmaktionsplan im Januar 2013 hat OB Grote angekündigt, dass die Stadt zwecks Lärmschutz die Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge kontrollieren will. Der Mühlenweg ist aber, wie man jetzt erfährt, nach Meinung der Stadtverwaltung nicht beeinträchtigt. Ist es keine Beeinträchtigung, wenn in zwischen 22 und 6 Uhr regelmäßig an den Hauswänden Lärmspitzen von über 70 db(A) und viele Ereignisse über 60 dB(A) eintreffen und den Nachtschlaf stören? Dann muss der Verkehrslärm an den Stellen, an denen jetzt Blitzersäulen stehen, wohl noch größer gewesen sein. Sehen wir uns die Standorte an:

1. Standort Schleswig-Holstein-Straße Ecke Poppenbütteler Straße in Fahrtrichtung Norden und Schleswig-Holstein-Straße Ecke Stormarnstraße in Fahrtrichtung Süden

Benachbart liegen eine Feuerwache und ein Gewerbebetrieb. Wohnungen, die vor Lärm zu schützen wären, gibt es weit und breit nicht. Dieser Ort dient offenbar der Ahndung von Rotlichtverstößen.

2. Schleswig-Holstein-Straße südlich des Fußgängerüberwegs Immenhorst

Die Fußgängerampel ist so weit entfernt, dass das Ahnden von Rotlichtverstößen nicht Zweck der Säule sein kann. Aber auch eine Lärmschutzwirkung ist kaum erkennbar. Denn wo liegen aber die Wohnungen, die geschützt werden sollen? Die Entfernung zum nächstgelegenen Wohnhaus am Immenhorst beträgt 55 Meter. Weitere Häuser befinden sich in Entfernungen von 68 und 87 Metern. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Abstand Haus-Fahrbahnmitte im Mühlenweg beträgt 15 Meter. Lärm nimmt mit doppeltem Abstand um die Hälfte ab. Bei gleicher Lautstärke am Erzeugungsort wären die Häuser am Immenhorst somit fast drei Viertel weniger betroffen.

Allerdings ist auf der Schleswig-Holstein-Straße der Lärm am Erzeugungsort durchschnittlich größer als im Mühlenweg, denn dort wird schneller gefahren. Nach einer Faustregel bedeutet doppelte Geschwindigkeit doppelten Lärm. Im Mühlenweg sind 30 km/h erlaubt, an der Stelle in der Schleswig-Holstein-Straße 60 km/h. Nach dieser Faustregel wäre die Lärmbelastung an der Stelle im Abstand von 30 Metern gleich groß wie im Mühlenweg. Die Häuser stehen aber weiter entfernt. Der Schutz wirkt sich auf drei Häuser mit zusammen nur 7 Wohneinheiten aus, dazu teilweise auf ein Mehrfamilienhaus mit 18 Wohneinheiten. Letzeres steht rechtwinklig zum Verlauf der Schleswig-Holstein-Straße. Daher sind seine Wohnungen mit wachsendem Abstand von der Straße weniger durch Lärm belastet. Am Mühlenweg gibt es 78 der Straße zugewandte Wohneinheiten.

Als Begründung dafür, dass die Verwaltung im Mühlenweg nichts für den Lärmschutz tun könne, führt sie an, dass eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gelte und der Mühlenweg daher nicht im Lärmaktionsplan vorkomme. Aber: Die Straße Immenhorst kommt im Lärmaktionsplan auch nicht vor.

3. Poppenbütteler Straße zwischen Störkamp und Großer Born

Diese Säule dient dem Lärmschutz. Eine Ampel befindet sich nicht in der Nähe. Auf einer Strecke von ca. 200 Metern beträgt die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Es gibt verschiedene Arten von Wohnbebauung. Reihenhäuser südlich und nördlich des Großen Born stehen hinter Lärmschutzwänden, was ihre Belastung verringert. Eine Stichprobe tagsüber zeigt, dass es hinter der Lärmschutzwand deutlich leiser ist als davor, nämlich nur 50 dB(A), wenn auf dem Gehweg 69 db(A) gemssen werden. Eine 24-Stunden-Vergleichsmessung würde genauere Aussagen ermöglichen.
Fünf Doppelhäuser stehen hinter einem Erdwall, der den Verkehrslärm dämpft, wenn auch weniger als die Lärmschutzwand. Es bleiben weniger als zehn Häuser, die innerhalb der 30-km/h-Bereichs dem Verkehrslärm ungeschützt ausgesetzt sind. Lohnt sich dafür der Aufwand einer festen Blitzersäule? Wäre gelegentliches mobiles Blitzen nicht effizienter?

Nachtrag vom 16.01.2018: Inzwischen hat die Verwaltung auf Anordnung der neuen Oberbürgermeisterin tagsüber wieder 50 km/h erlaubt. Nur nachts gelten 30 km/h. Offen ist die Frage, warum der Bereich am Großen Born endet. Denn die ca. 30 Häuser nördlich davon sind vom Verkehrslärm genauso betroffen wie die weniger als 10 Häuser südlich.

4. Poppenbütteler Straße Ecke Hummelsbütteler Steindamm

Diese Säule dient der Ahndung von Rotlichtverstößen. Wohnbebauung gibt es hier nicht.

5. Niendorfer Straße Kreuzung Alte Dorfstraße

Diese Säule dient dem Lärmschutz. Es gibt Wohnbebauung verschiedener Art. Nachts gilt Tempo 30. Im Nahbereich hat die Säule Auswirkungen auf ca. 20 Wohneinheiten und eine Grundschule.

6. Oadby-and-Wigston-Straße Höhe Zaunkönigweg Ost

Das zur Blitzersäule nächstgelegene Haus steht im Zaunkönigweg 74 Meter von der Blitzersäule entfernt. Davon ausgehend liegen Reihenhäuser mit 22 Wohneinheiten parallel zur Oadby-and-Wigston-Straße. Der Oadby-and-Wigston-Straße zugewandt sind auch die Reihenhaus-Endwohnungen 59 und 70 sowie das Einfamilienhaus Nr. 88. Die Lärmschutzwand und der große Abstand zur Straße mindern die Straßengeräusche deutlich, so dass die mit 50 km/h passierenden Pkws an der Hauswand typisch 46 db(A) erzeugen. Das gleicht dem Geräuschpegel in einer ruhigen Wohnung. Flugzeuge sind am selben Ort mit z. B. 65 dB(A) deutlich lauter. Folgerichtig kommt der Zaunkönigweg im Lärmaktionsplan 2013-2018 nicht vor.

Fazit: Nur zwei der sieben Säulen dienen dem Lärmschutz, denn sie sind in relevanter Nähe zu Wohnhäusern aufgestellt. Allerdings stehen sie nicht dort, wo viele Menschen wohnen, z. B. in der Segeberger Chaussee, der Ulzburger Straße und der Horst-Embacher-Allee. In letzterer gibt es 264 Wohneinheiten mit einem Abstand zur Fahrbahnmitte von ca. 18 Metern. Anwohner protestieren gegen die Raser – unverständlich, warum die neue Straße nicht von vorneherein verkehrsberuhigt geplant worden ist.

In den beiden Bereichen, die nach Meinung der Stadtverwaltung wohl „nachweislich beeinträchtigt“ sind, schützen die Blitzersäulen weniger Wohneinheiten vor dem Verkehrslärm als es im Mühlenweg zu schützen gilt. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Säulen dort aufgestellt worden sind, wo wegen einer hohen Zahl von Fahrzeugen hohe Einnahmen zu erwarten sind.

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Donnerstag, 7. September 2017
Blumenkübel: Hamburger Abendblatt berichtet
Unter der Überschrift „Zu wenige Pflanzkübel im Kampf gegen Raser“ berichtet heute das Hamburger Abendblatt über die Farce der Blumenkübel im Mühlenweg (siehe Blog vom 27. Juli 2017 https://muehlenweg.blogger.de/?day=20170727). Es zitiert Kai Hädicke-Schories von der Polizei: „Wir haben uns gemeinsam mit der Norderstedter Verwaltung die Situation noch einmal angesehen und uns für die jetzige Lösung entschieden“.

Nur: Die Polizei ist für den Lärmschutz gar nicht zuständig. Messungen an einem typischen Werktag haben gezeigt, dass es in der Nacht zwischen 4 und 6 Uhr 260 Sekunden gibt, in denen an der Hauswand ein Schallpegel von 60 dB(A) und mehr anliegt.

Die TA Lärm (Technische Anleitung Lärm, eine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz) erlaubt für „Allgemeine Wohngebiete“ in der Nachtzeit zwischen 22 und 6 Uhr einen „Beurteilungspegel“ von höchstens 40 db(A). Nun ist der Beurteilungspegel ein Mittelwert, aber die TA Lärm schreibt auch vor: „Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.“

260 solcher Geräuschspitzen binnen zwei Stunden sind eine deutliche Überschreitung. Das Problem ist: Die TA Lärm gilt für Gewerbelärm, der z. B. von Baustellen ausgeht. Sobald das Gewerbe sich auf vier Räder begibt und den Lärm verursacht, gilt sie nicht.

Auf dem Papier verspricht die Norderstedter Stadtverwaltung zwar unabhängig von der TA Lärm, den Nachtschlaf der Bürger zu schützen. Im Flyer zum Lärmaktionsplan vom Dezember 2012 schreibt sie unter der Überschrift „Was wollen wir erreichen?“: „In den Norderstedter Wohngebieten werden alle Menschen vor nächtlichen Lärmbelastungen über 45 db(A) geschützt.“

Aber die Praxis sieht anders aus, wie zum Beispiel die Geschichte der Blumenkübel zeigt. Das Ordnungsamt hat zudem die Möglichkeit, seinen mobilen Blitzer wiederholt im Mühlenweg aufzustellen, denn der dient ausdrücklich dem Lärmschutz. Aber drei E-Mails, in denen Anwohner darum gebeten haben, hat das Ordnungsamt nicht einmal beantwortet.

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