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Dienstag, 11. Oktober 2016
Norderstedter Verkehrsaufsicht unbelehrbar
mueno048, 11:25h
Eine Anwohnerin hat bei der Norderstedter Verkehrsaufsicht angefragt, wie es dazu gekommen ist, die Verkehrszeichen 264 „Durchfahrt für Fahrzeuge über 2 m Breite verboten“ mit dem Zusatz „Anlieger frei“ zu entfernen. Sie waren im August 2014 abgebaut worden und hatten den DPD-Fahrzeugen die Durchfahrt verboten. DPD hat allerdings das Verbot mißachtet, und Polizei und Stadtverwaltung haben es toleriert.
Die schriftliche Antwort der Verkehrsaufsicht enthält erneut eine falsche Behauptung. Sie lautet: „Der vorherrschende Fahrzeugverkehr mit Fahrzeugen des im Mühlenweg ansässigen Unternehmens DPD ist ohne Zweifel dem Anliegerverkehr zuzuordnen und verkehrsbehördlich keinesfalls zu unterbinden.“ Für Ortsunkundige: Das DPD-Depot befindet sich im Gewerbegebiet Oststraße. Seine Einfahrt liegt 150 Meter vom Wohnbereich des Mühlenwegs entfernt. Klar: Selbst in Norderstedt wäre man nicht so dreist, ein verkehrsintensives Unternehmen wie einen Transportdienst innerhalb eines Wohngebiets anzusiedeln. Im Gewerbegebiet waren selbstverständlich Fahrzeuge von mehr als 2 Metern Breite erlaubt – das Verbot galt für das Wohngebiet.
Die Rechtsprechung ist eindeutig: Wer ein Grundstück aufsuchen möchte, das außerhalb eines Verbotsbereiches liegt, ist kein Anlieger. Wie viele Meter außerhalb es liegt, spielt keine Rolle. Denn wo sollte man die Grenze ziehen? Wenn 150 Meter noch als „innerhalb“ gelten, wie es die Norderstedter Verkehrsaufsicht auslegt, warum dann nicht auch 300 Meter? Oder 1 Kilometer? Jegliches Verbot mit dem Zusatz „Anlieger frei“ wäre ausgehebelt.
Die schriftliche Antwort der Verkehrsaufsicht enthält erneut eine falsche Behauptung. Sie lautet: „Der vorherrschende Fahrzeugverkehr mit Fahrzeugen des im Mühlenweg ansässigen Unternehmens DPD ist ohne Zweifel dem Anliegerverkehr zuzuordnen und verkehrsbehördlich keinesfalls zu unterbinden.“ Für Ortsunkundige: Das DPD-Depot befindet sich im Gewerbegebiet Oststraße. Seine Einfahrt liegt 150 Meter vom Wohnbereich des Mühlenwegs entfernt. Klar: Selbst in Norderstedt wäre man nicht so dreist, ein verkehrsintensives Unternehmen wie einen Transportdienst innerhalb eines Wohngebiets anzusiedeln. Im Gewerbegebiet waren selbstverständlich Fahrzeuge von mehr als 2 Metern Breite erlaubt – das Verbot galt für das Wohngebiet.
Die Rechtsprechung ist eindeutig: Wer ein Grundstück aufsuchen möchte, das außerhalb eines Verbotsbereiches liegt, ist kein Anlieger. Wie viele Meter außerhalb es liegt, spielt keine Rolle. Denn wo sollte man die Grenze ziehen? Wenn 150 Meter noch als „innerhalb“ gelten, wie es die Norderstedter Verkehrsaufsicht auslegt, warum dann nicht auch 300 Meter? Oder 1 Kilometer? Jegliches Verbot mit dem Zusatz „Anlieger frei“ wäre ausgehebelt.
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Freitag, 25. September 2015
Radfahrer auf dem Gehweg
mueno048, 17:37h
Im Mühlenweg sieht man Radfahrer häufiger auf dem Gehweg als auf der Fahrbahn. Erst heute hat mich ein schneller Radler fast umgefahren, als ich den Gehweg gefegt habe. Dazu noch hat er den Gehweg auf der linken Straßenseite benutzt.
Die Rechtslage steht in Paragraf 2 der StVO: Nur Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen auf dem Gehweg radfahren. Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen sogar den Gehweg benutzen. Erwachsene riskieren ein Bußgeld zwischen 15 und 30 Euro plus Gebühren und Zustellkosten in Höhe von 28,50 € (Quelle: http://www.adfc.de/bussgeldkatalog/bussgeldkatalog-fuer-radfahrer).
Die Rechtslage steht in Paragraf 2 der StVO: Nur Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen auf dem Gehweg radfahren. Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen sogar den Gehweg benutzen. Erwachsene riskieren ein Bußgeld zwischen 15 und 30 Euro plus Gebühren und Zustellkosten in Höhe von 28,50 € (Quelle: http://www.adfc.de/bussgeldkatalog/bussgeldkatalog-fuer-radfahrer).
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Donnerstag, 5. März 2015
Raser blitzen – aber langsam
mueno048, 14:33h
Unsere 131 Unterschriften vom April 2013 haben Landrätin Jutta Hartwieg nicht beeindruckt. Inzwischen aber ist der Knoten geplatzt: Ihr Nachfolger, Landrat Jan Peter Schröder hat Norderstedt das Recht zu Tempokontrollen eingeräumt.
Dürfen wir nun bald den mobilen Messtrupp im Mühlenweg begrüßen? Offenbar nicht, wenn man dem Heimatspiegel vom 4. März 2015 glauben darf. Demzufolge hat die Polizei kein Personal.
Die Polizei? Im April 2013 habe ich von der Verwaltung erfahren, nicht die Polizei, sondern das Ordnungsamt werde sich der Aufgabe annehmen. Die Auskunft von Pressesprecher Borchardt ließ allerdings schon damals nicht gerade einen Blitzstart für die Norderstedter Blitzer vermuten: „Es ginge dann zunächst darum, die personellen als auch die technischen Voraussetzungen zu schaffen den fließenden Verkehr zu überwachen.“
Seitdem sind fast zwei Jahre vergangen. Hat Oberbürgermeister Grote es immer noch nicht vermocht, das Ordnungsamt von seiner guten Idee zu überzeugen?
Dürfen wir nun bald den mobilen Messtrupp im Mühlenweg begrüßen? Offenbar nicht, wenn man dem Heimatspiegel vom 4. März 2015 glauben darf. Demzufolge hat die Polizei kein Personal.
Die Polizei? Im April 2013 habe ich von der Verwaltung erfahren, nicht die Polizei, sondern das Ordnungsamt werde sich der Aufgabe annehmen. Die Auskunft von Pressesprecher Borchardt ließ allerdings schon damals nicht gerade einen Blitzstart für die Norderstedter Blitzer vermuten: „Es ginge dann zunächst darum, die personellen als auch die technischen Voraussetzungen zu schaffen den fließenden Verkehr zu überwachen.“
Seitdem sind fast zwei Jahre vergangen. Hat Oberbürgermeister Grote es immer noch nicht vermocht, das Ordnungsamt von seiner guten Idee zu überzeugen?
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