Montag, 18. August 2014
Bürgeranhörung am 25. September 2014

Die direkten Anwohner des Neubaugebietes zwischen Mühlenweg und Harckesheyde (siehe Plan oben) sind am 22. Juli zu einer Anhörung eingeladen gewesen. Am 25. September 2014 ab 19 Uhr findet eine öffentliche Anhörung statt. Danach hängen die Pläne bis zum 24. Oktober 2014 im Rathaus zwischen Zimmer 205 und 208 aus. Bis zum 24. Oktober können schriftliche Stellungnahmen abgegeben werden.

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Freitag, 6. Juni 2014
Entlastet uns die Oadby-and-Wigston-Verlängerung?

Bauarbeiten Oadby-and-Wigston-Straße/Friedrichsgaber Weg

An der Verlängerung der Oadby-and-Wigston-Straße bis zur Kreuzung Ulzburger Straße/Harckesheyde wird gebaut, siehe Foto. Wird die neue Straße den Mühlenweg entlasten?

Nein. Das tut sie erst dann, wenn eine Abzweigung der Oadby-and-Wigston-Straße auf kurzem Weg zur Kreisstraße 113 geführt wird, dem Zubringer zu A7. Denn wie eine Zählung im Juni 2013 ergeben hat, benutzt fast die Hälfte der von der Ulzburger Straße in den Mühlenweg einfahrenden Fahrzeuge den Mühlenweg als schnelle Verbindung zum Gewerbegebiet oder weiter in Richtung Hamburg. Von diesen wiederum kommt fast ein Viertel von der Kreisstraße 113 und biegt in „Beim Umspannwerk“ ein.

Die Fahrer dieses knappen Viertels der Fahrzeuge werden es wohl als attraktiver einschätzen, die zukünftige Straße zu nutzen, um über die Harckesheyde das Gewerbegebiet oder Hamburg zu erreichen.

Die Stadtverwaltung könnte zwar schon jetzt den Verkehr lenken, indem sie – durch Eingabe an den Kreis Segeberg - an der Einmündung „Beim Umspannwerk“ ein Hinweisschild anbringen ließe, das den Verkehr über die Schleswig-Holstein-Straße lenken würde. Aber einen solchen Vorschlag hat Herbert Brüning, der Leiter des Amtes „Nachhaltiges Norderstedt“, am 2.5.2013 schriftlich mit folgender Begründung abgelehnt: „Die Aufgabe ist allerdings deutlich schwieriger als nur einen Wegweiser anzubringen.“ Mit anderen Worten: Weil die Aufgabe groß ist, vermeidet die Stadtverwaltung kleine Schritte, um sie zu bewältigen.

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Sonntag, 16. März 2014
Sattelschlepper sind hier keine Seltenheit
Seit die Stadtverwaltung das Verkehrszeichen 264 (Durchfahrt für Fahrzeuge verboten, die einschließlich Außenspiegel breiter als 2 Meter sind) entfernt hat, nutzen vermehrt Lkws den schmalen Mühlenweg als Abkürzung zum Gewerbegebiet Oststraße. Das Verkehrszeichen 253 (Verbot für Lkw) schreckt offensichtlich nicht ab.

Verkehrszeichen 253: Durchfahrt für Lkw verboten

Das Video vom 14. März 2014 zeigt ein Beispiel: Ein Sattelschlepper stoppt vor einem auf der linken Seite parkenden Pkw und einem auf der rechten Seite parkenden DHL-Transporter. Obwohl der DHL-Fahrer sein Fahrzeug – wie häufig – verbotenerweise auf dem Gehweg parkt, reicht der Platz nicht aus, damit der Sattelschlepper unfallfrei passieren könnte.

Sattelschlepper der Firma Pfaff im Mühlenweg

Versuchsweise setzt der Fahrer des Sattelschleppers zurück, erkennt aber die Nutzlosigkeit seines Versuchs. Vorwärts geht es für ihn erst, als der DHL-Fahrer weitergefahren ist und sein Fahrzeug - wieder verbotenerweise - auf der linken Straßenseite und auf dem Gehweg geparkt hat.

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