Sonntag, 16. März 2014
Sattelschlepper sind hier keine Seltenheit
Seit die Stadtverwaltung das Verkehrszeichen 264 (Durchfahrt für Fahrzeuge verboten, die einschließlich Außenspiegel breiter als 2 Meter sind) entfernt hat, nutzen vermehrt Lkws den schmalen Mühlenweg als Abkürzung zum Gewerbegebiet Oststraße. Das Verkehrszeichen 253 (Verbot für Lkw) schreckt offensichtlich nicht ab.

Verkehrszeichen 253: Durchfahrt für Lkw verboten

Das Video vom 14. März 2014 zeigt ein Beispiel: Ein Sattelschlepper stoppt vor einem auf der linken Seite parkenden Pkw und einem auf der rechten Seite parkenden DHL-Transporter. Obwohl der DHL-Fahrer sein Fahrzeug – wie häufig – verbotenerweise auf dem Gehweg parkt, reicht der Platz nicht aus, damit der Sattelschlepper unfallfrei passieren könnte.

Sattelschlepper der Firma Pfaff im Mühlenweg

Versuchsweise setzt der Fahrer des Sattelschleppers zurück, erkennt aber die Nutzlosigkeit seines Versuchs. Vorwärts geht es für ihn erst, als der DHL-Fahrer weitergefahren ist und sein Fahrzeug - wieder verbotenerweise - auf der linken Straßenseite und auf dem Gehweg geparkt hat.

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Montag, 3. März 2014
DPD rast immer noch durch die Nacht

DPD-Transporter nachts im Wohngebiet

"Ich werde meine Fahrer anweisen, nicht mehr durch den Mühlenweg zu fahren." So zitiert das Norderstedter Wochenblatt den Geschäftsführer des DPD-Depots im Mai 2013. Seine Macht ist offenbar begrenzt, denn sie fahren immer noch, wie dieses Video zeigt.

Das Video demonstriert auch den Lautstärkeunterschied zwischen einem langsamen Pkw und einem schnellen DPD-Transporter. Zwar fahren nicht mehr 37 DPD-Transporter nachts durch die Straße, aber ein einzelner Raser genügt, um die Anwohner aufzuwecken.

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Donnerstag, 12. Dezember 2013
Straße zu schmal? Kein Problem!
„Nehmen wir einfach den Gehweg hinzu!“ Seitdem die Stadtverwaltung die Breitenbeschränkung aufgehoben hat (sie lag bis August 2013 bei 2 Metern inkl. Außenspiegel), zwängen sich vermehrt Lkws, Lastzüge und Sattelschlepper durch den Mühlenweg.

Sattelschlepper trotz Lkw-Verbot

Zwar sind Anlieger frei. Aber wie jeder beobachten kann, der einem solchen Fahrzeug folgt: Es handelt sich nicht etwa um den Bringdienst vom Schnellimbiss, der einen Anlieger mit dem Nötigsten versorgen würde. Vielmehr fahren sie alle zum oder kommen vom Gewerbegebiet. Das Verkehrzeichen 253 „Verbot für LKW“, das auf beiden Seiten des Mühlenwegs steht, scheint nicht zu stören.

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