Donnerstag, 12. Dezember 2013
Straße zu schmal? Kein Problem!
„Nehmen wir einfach den Gehweg hinzu!“ Seitdem die Stadtverwaltung die Breitenbeschränkung aufgehoben hat (sie lag bis August 2013 bei 2 Metern inkl. Außenspiegel), zwängen sich vermehrt Lkws, Lastzüge und Sattelschlepper durch den Mühlenweg.

Sattelschlepper trotz Lkw-Verbot

Zwar sind Anlieger frei. Aber wie jeder beobachten kann, der einem solchen Fahrzeug folgt: Es handelt sich nicht etwa um den Bringdienst vom Schnellimbiss, der einen Anlieger mit dem Nötigsten versorgen würde. Vielmehr fahren sie alle zum oder kommen vom Gewerbegebiet. Das Verkehrzeichen 253 „Verbot für LKW“, das auf beiden Seiten des Mühlenwegs steht, scheint nicht zu stören.

... link


Mittwoch, 13. November 2013
Der LAP und der Mühlenweg
Der Entwurf des Lärmaktionsplans 2013 – 2018 wird heute ab 18 Uhr im Plenarsaal des Norderstedter Rathauses der Öffentlichkeit vorgestellt. Er liegt noch bis zum 4.12. im Raum 364 öffentlich aus. Bis zum 18.12.2013 können Stellungnahmen oder Einwendungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Online ist der Entwurf Entwurf LAP Norderstedt, Stand vom 12.09.2013, hier zu finden.

Für den Mühlenweg wird der Lärmaktionsplan keine positiven Auswirkungen haben, denn durch die 30-Stundenkilometer-Beschränkung hat die Stadtverwaltung die Anwohner formal gegen Lärm geschützt. Für die Einhaltung der Beschränkung tun Stadtverwaltung und Polizei allerdings kaum etwas, schon gar nicht morgens vor 5, wenn DPD-Transporter durch den Mühlenweg rasen und – so heute früh gemessen – sogar in 20 Metern Abstand von der Fahrbahnmitte noch 63 db(A) erreichen.

... link


Donnerstag, 19. September 2013
„Gehwege werden eigentlich überbewertet“
Erlebnis einer Anwohnerin: „Heute morgen parkte ein Fahrzeug eines Vermessungsbüros zur Hälfte auf dem Bürgersteig, obwohl die gesamte Straße frei war. Ich sprach die Mitarbeiter dann an und fragte, warum
sie auf dem Fußweg parken. Man entgegnete mir, daß die Straße so schmal sei und schließlich sei der Fußweg ja breit genug ... Ich hab ihn dann noch einmal darauf aufmerksam gemacht, daß die Straße für die Autos da sei und der Fußweg für die Fußgänger, Kinderwagen etc. Das interessierte ihn aber wenig. Er meinte nur, warum ich mich so anstellen würde.“

Mühlenweg Transporter auf Gehweg

Als Ergänzung die Fakten: Die Regelbreite für Gehwege ist laut RASt 06 2,50 Meter. Davon bleiben auf dem o. a. Foto gerade einmal 1 Meter. Dabei ist das Halten oder Parken auf dem Gehweg verboten. Aber die Polizei läßt sich hier selten blicken – und wenn, fährt sie an Falschparkern schon mal achtlos vorbei, wie ich selbst beobachtet habe.

Verboten ist übrigens auch das Radfahren auf dem Gehweg. Radfahrer gehören auf die Straße. Autofahrer müssen Rücksicht nehmen.

... link