Samstag, 31. August 2013
Breite Fahrzeuge und Omnibusse dürfen hier jetzt fahren
Die Stadtverwaltung hat die Verkehrszeichen an beiden Enden des Mühlenweg-Wohnbereiches geändert. Sie hat die Zeichen 262 (Verbot für Fahrzeuge über 3,5 t) und 264 (Verbot für Fahrzeuge über 2 m Breite) entfernt und stattdessen das Zeichen 253 (Verbot für LKW) mit dem Zusatz „Anlieger frei“ Das Foto zeigt die Einfahrt von Osten:

Verkehrszeichen 253

Was bedeutet das Verkehrszeichen 253? Die Antwort ist nicht so einfach, wie der abgebildete Lkw es vermuten läßt. Es bedeutet: „Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.“

So sieht es an der Einfahrt von der Ulzburger Straße aus:

Verkehrzeichen 253 an der Einfahrt in den Mühlenweg von Ulzburger Straße

Die verbotenen Fahrzeuge brauchen also nicht das Aussehen eines Lkw zu haben. So gibt es vom Mercedes-Benz Sprinter, bekannt z. B. als DPD-Fahrzeug, Varianten mit mehr als 3,5 t. Das hier abgebildete Modell 416 CDI hat eine zulässige Gesamtmasse von 4,6 t:

Mercedes-Benz Sprinter mit mehr als 3,5 t

Für Anwohner hat der Wechsel vom Verkehrzeichen 262 zum Verkehrszeichen 253 geringe Auswirkungen: Omnibusse durften vorher wegen der Beschränkung auf 3,5 t nicht durch den Mühlenweg fahren – jetzt dürfen sie es, aber kaum ein Busfahrer dürfte es wagen. Wohnmobile, sollten sie mehr als 3,5 t haben, dürfen jetzt auch durch den Mühlenweg fahren, denn sie dienen nicht der Güterbeförderung und gelten somit als Pkw, auch wenn sie in Fahrzeugbriefen als „Sonderfahrzeuge“ bezeichnet werden.

Die Entfernung des Verkehrszeichens 264 wiegt schwerer. Denn die Transporter, die durchweg breiter als 2 Meter sind, dürfen jetzt durch den Mühlenweg fahren. In der Praxis wiederum sind die Auswirkungen vermutlich gering. Denn die Fahrer, die Anwohner mit ihrem Lärm und den teils riskant hohen Geschwindigkeiten belästigt und gefährdet haben, haben sich von Anfang an um das Verbot nicht gekümmert, und die Polizei hat die Einhaltung des Verbots nicht kontrolliert.

Die Entfernung des Verkehrszeichens 264 wirft aber ein Licht auf die Stadtverwaltung. Offenbar gibt es dort widerstreitende Strömungen. Die einen stellen einen Lärmaktionsplan auf, in dem so schöne Sätze stehen wie „Norderstedt sorgt mit dem ersten Lärmaktionsplan nach EG-Umgebungslärmrichtlinie dafür, dass die Stadt leiser und für die hier lebenden Menschen attraktiver wird. In Wahrnehmung der eigenen Verantwortung konzentriert sich der Lärmaktionsplan dabei vor allem auf die Hauptlärmquelle, den Straßenverkehr.“

Die anderen stehen offenbar auf dem Standpunkt, der Verkehr müsse fließen, und sei es durch Wohngebiete.

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Donnerstag, 1. August 2013
Will Norderstedt wirklich Tempo kontrollieren?
Im April 2013 haben 131 Mühlenweg-Anwohner mit ihren Unterschriften den Antrag der Stadt Norderstedt unterstützt, Geschwindigkeitskontrollen selbst durchzuführen. Ich wollte von der Stadtverwaltung erfahren, was sie tut, wenn der Antrag Erfolg hat. In mehreren Telefonaten habe ich herausgefunden, daß Ordnungsamtsbereichsleiter Finster der richtige Ansprechpartner sei. Also habe ich ihn 15. April 2013 um einen Termin für ein Video-Interview gebeten, das ich im Blog veröffentlichen wolle.

Als keine Antwort eingetroffen ist, habe ich ihn angerufen. Ja, die E-Mail habe er wohl gesehen, aber nicht gelesen. Und zu dem Thema der Geschwindigkeitskontrollen wußte er nichts Konkretes zu sagen. Er hat aber versprochen, meine Bitte um einen Termin an den Pressesprecher Borchardt weiterzuleiten.

Der hat schließlich am 3. Mai mit einer E-Mail geantwortet, ist aber auf meine Bitte um ein Video-Interview nicht eingegangen. Schade – die Stadtverwaltung hat eine Chance vertan, sich als handlungsorientiert und bürgernah darzustellen. Zu den von der Stadt geplanten Maßnahmen hat er geschrieben: „Es ginge dann zunächst darum, die personellen als auch die technischen Voraussetzungen zu schaffen den fließenden Verkehr zu überwachen.“ Das klingt danach, als ob die Verwaltung überrascht wäre, wenn der Antrag Erfolg haben sollte. Immerhin gilt das Ziel noch, denn Hauke Borchardt hat auch geschrieben: „Gemeinsames Ziel ist nach wie vor die Übernahme der Verkehrsüberwachung im Interesse der Lärmminderung und der Schulwegsicherung.“

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Mittwoch, 24. Juli 2013
Rennstrecke Mühlenweg?
Ich hatte ein Gespräch mit dem Fahrer eines VW-Transporters, der mehrfach verbotenerweise (weil sein Fahrzeug breiter als 2 m ist) den Mühlenweg zwischen Ulzburger Straße und Oststraße durchfahren hat. Er dreht den Spieß um und beschwert sich darüber, daß Anwohner seine freie Fahrt behindern, indem sie Fahrzeuge auf dem Mühlenweg parken. Das sollte verboten werden, meint er.

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