Donnerstag, 25. April 2013
Frau Hartwieg, werden Sie reich!
Eines der Argumente, mit denen Sie bisher der Stadt Norderstedt verweigern, Kontrollen selbst durchzuführen, ist: Sie möchten dem Kreis Segeberg die Einnahmen nicht entziehen. Aber dann müssen Sie die Einnahmen auch realisieren.

Also bitte, kommen Sie in den Mühlenweg und kassieren! Am 17. April vor 6 Uhr zum Beispiel hätten Sie von 37 DPD-Fahrern je 20 Euro einnehmen können, weil sie den Mühlenweg mit überbreiten Fahrzeugen durchfahren haben. Das wären 740 Euro gewesen. Zusätzliche Einnahmen wären Ihnen sicher gewesen, weil etliche der Fahrer mit deutlich mehr als 30 km/h unterwegs waren.

Aber die Chance zum Geldverdienen besteht weiter - an jedem Tag und zu jeder Stunde.

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Überraschung
Ich habe es nicht mehr zu hoffen gewagt, aber heute ist es geschehen: Der Kreis Segeberg hat den Eingang der Unterschriftenliste vom 14. April bestätigt.

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Wie breit sind 2 Meter genau?
Den Mühlenweg dürfen keine Fahrzeuge befahren, die breiter als 2 Meter sind. Zählen die Außenspiegel mit?

Die StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungsordnung) gibt in § 32 vor: „Die Fahrzeugbreite ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen: … lichttechnische Einrichtungen, … Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht.“ Im Fahrzeugschein steht daher die Breite ohne Außenspiegel und andere Zusätze.

Die StVO (Straßenverkehrsordnung) läßt Raum für Interpretation. Denn sie beschreibt das Verkehrszeichen 264, das die Breite auf 2 Meter beschränkt so: „Die nachfolgenden Zeichen 262 bis 266 verbieten die Verkehrsteilnahme für Fahrzeuge, deren Maße oder Gewichte einschließlich Ladung eine auf dem jeweiligen Zeichen angegebene tatsächliche Grenze überschreitet.“ Sind Außenspiegel eine Ladung? Nicht im eigentlichen Sinn. Aber in Verbindung mit „tatsächliche Grenze“ interpretieren die Gerichte das Verbotszeichen so, daß die wirklichen Außenmaße eines Fahrzeugs herangezogen werden.

Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat z. B. am 13.03.2008 (12 U 145/07) geurteilt: „Nach den überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen Dipl.-Ing. A… im Gutachten vom 28.12.2006, gegen das auch der Kläger Einwendungen nicht erhebt, betrug die Gesamtbreite des Fahrzeugs des Klägers einschließlich der Außenspiegel 2,204 m, auch wenn die im Fahrzeugschein eingetragene Breite über alles mit 1.904 mm angegeben ist. Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass maßgeblich nicht die im Fahrzeugschein vermerkte Breite, sondern die tatsächliche Breite des Fahrzeuges ist.“

Das Bußgeld oder Verwarngeld (letzteres ist ohne Verwaltungsgebühren) für einen Verstoß beträgt 20 EUR.

Verkehrszeichen 264 Mühlenweg, Ecke Ulzburger Straße

Das im o. a. Foto abgebildete „Anlieger frei“ gilt für DPD-Fahrzeuge nicht, sofern sie den Mühlenweg zur Durchfahrt benutzen. Denn das DPD-Depot liegt außerhalb der auf 2 Meter Fahrzeugbreite begrenzten Strecke und kann über die Schleswig-Holstein-Straße ohne Einschränkungen erreicht werden.

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Antwort vom Amt Nachhaltiges Norderstedt
Ich habe Herbert Brüning, den Leiter des Amtes "Nachhaltiges Norderstedt", wegen der hier am 19.4. geschilderten Situation angeschrieben. Auszug aus seiner Antwort: "Allerdings kann ich Ihre Probleme nicht lösen und die Verkehrsaufsicht der Stadt vermutlich auch nicht. Die Situation ist hier im Haus bekannt. Nach meinem Kenntnisstand können Sie aber keinem Anlieger die Zufahrt zu seinem Grundstück über eine öffentliche Straße verbieten, auch nicht mit einer Lkw-Lenkung.
Haben Sie es schon einmal versucht, der Firma als Nachbar ihre Argumentation nahezubringen? Solche Initiativen haben viel höhere Erfolgsaussichten als eventuelle Verbote."

Meine Antwort: Das haben wir mehr als einmal versucht.

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Mittwoch, 24. April 2013
noa4 war hier
noa4 war hier

Das Norderstedter Lokalfernsehen noa4 war heute, am "Internationalen Tag gegen Lärm", hier und hat Anwohner über die Situation im Mühlenweg befragt.

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Den rechten Weg weisen
Wer auf der Landesstraße 326 von Norden kommt, sieht rechtzeitig, wie er zum Gewerbegebiet Harkshörn gelangt, nämlich über die Schleswig-Holstein-Straße:

L326 Wegweiser zum Gewerbegebiet

Auf der Kreisstraße 113 aus Richtung Quickborn-Heide dagegen sucht das Auge vergeblich einen Hinweis. Lediglich in der Straße „Beim Umspannwerk“ steht ein Wegweiser nach rechts zum Frederikspark, auf dem Foto schwach zu erkennen:

K113 kein Wegweiser zum Gewerbegebiet

Ein Vor-Wegweiser könnte zeigen: Zum Gewerbegebiet Harkshörn (und somit zum DPD-Depot) sowie nach Hamburg geht es nicht durch die Wohngebiete, sondern geradeaus. Er könnte auch denen, die zum Frederikspark wollen, frühzeitig den Hinweis geben, rechts abzubiegen.

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Dienstag, 23. April 2013
Die Obrigkeit macht sich ein Bild von der Lage
Anwohner Jan Herbring hat wegen mehrerer Vorfälle die Stadtwaltung angerufen. Eine Mitarbeiterin erscheint, mit ihr ein Polizeibeamter. Der Beamte stellt sein Dienstfahrzeug an den Straßenrand, sich selbst auf den Bürgersteig und beobachtet die sittsam entlangziehenden Automobilisten. Nach einer Weile zieht er Bilanz: „Was wollen Sie denn? Hier wird doch gar nicht gerast!“

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