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Sonntag, 21. April 2013
Ruhig bleiben!
mueno048, 13:22h
An mir ist er bisher geräuschlos vorübergegangen, aber es gibt ihn schon seit 1998, nämlich den internationalen Tag gegen Lärm. Auf der Website findet man auch Hinweise auf aktuelle Aktionen, darunter etliche in Schleswig-Holstein. Am 24. April findet in Flintbek ein Seminar unter dem Titel „Kostbare Ruhe, teurer Lärm - zu gesundheitlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Umgebungslärm" statt. U. a. stellt Herbert Brüning von der Norderstedter Stadtverwaltung dort den Lärmaktionsplan vor.
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Freitag, 19. April 2013
Neues Video: Mehr als 30 DPD-Transporter jede Nacht
mueno048, 22:08h
So geht es Woche für Woche und Monat für Monat: Zwischen 4:15 Uhr und 5:15 Uhr passieren mehr als 30 Transporter den Mühlenweg. Die wenigsten davon halten sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit. Kein Wunder, denn geblitzt wird in der Nacht nicht. Gefahr durch andere Verkehrsteilnehmer gibt es um die Uhrzeit kaum. Parkende Fahrzeuge stehen auch immer seltener auf der Straße, weil ihre Besitzer nicht zum wiederholten Mal die Außenspiegel riskieren möchten.
Das Video stammt vom 17. April 2013. An dem Tag sind es 37 DPD-Fahrzeuge. Die meisten davon kommen aus Richtung Quickborn-Heide über „Beim Umspannwerk“, Quickborner Straße und Ulzburger Straße. Der erste Fahrer hält sich an die 30 km/h, der nachfolgende Pkw ebenfalls. Man beachte den Lautstärke-Unterschied zwischen beiden. Danach wird es laut. Viele Anwohner werden davon unbemerkt im Schlaf gestört, mit Spätfolgen für die Gesundheit. Andere wachen auf. Den Fahrern ist es egal. Sie sind ja schon wach.
Hilft der Lärmaktionsplan?
Der Lärmaktionsplan 2013 der Stadt Norderstedt sieht unter der Überschrift „Lenkung des Güterverkehrs“ vor: „Um nicht nur die nächtliche Belastung der Bewohner durch Lärm zu reduzieren, sollten Lkw-Verkehre soweit als möglich aus den zentralen Bereichen der Stadt herausgehalten werden.“
DPD-Transporter von Typ „Sprinter“ sind allerdings, obwohl sie Güter transportieren, nicht unbedingt Lkw, sondern vielleicht Pkw. Die Einstufung ist nur anhand des Fahrzeugscheins erkennbar, denn es gibt Modelle bis 3,5 t - sie gelten als Pkw - und Modelle über 3,5 t. Greift die im Mühlenweg geltende Beschränkung auf 2 Meter Breite? Auf den ersten Blick nicht, denn im Fahrzeugschein steht eine Breite von 199,3 cm. Gerichte ziehen in strittigen Fällen allerdings die tatsächliche Breite heran. Das ist die Breite einschließlich Außenspiegeln und Ladung. Mehr dazu im Beitrag vom 25.04.2013.
Mühlenweg als Schleichweg? Eine dumme Idee.
Wenn die Fahrer klug sind, meiden sie den Mühlenweg aus eigenem Interesse. Denn die von der Stadt empfohlene Zufahrt zum Gewerbegebiet über Kohtla-Järve-Straße und Schleswig-Holstein-Straße bringt sie um eine Minute schneller ans Ziel. Ein Streckenvergleich zeigt es: Der Weg zum DPD-Depot von der Kothla-Järve-Straße, Abzweigung „Beim Umspannwerk“ nach Norden über Schleswig-Holstein-Straße und Oststraße braucht unter Einhaltung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten von großenteils 80 km/h sechs Minuten, der Weg durch Quickborner Straße, Ulzburger Straße und Mühlenweg dagegen sieben Minuten.
Und die Umwelt?
Die Umgehung ist zwar schneller, aber um zwei Kilometer länger. „Schädigt das nicht die Umwelt?“ könnte mancher fragen. Stimmt, der Reifenabrieb auf zusätzlichen zwei Kilometern läßt sich nicht wegdiskutieren. Das Klima jedoch leidet nicht, denn DPD fährt CO2-neutral, siehe Website. Mehrkosten für zwei Kilometer – so viel sollte der Firma DPD die Gesundheit von mehr als 100 Menschen wert sein. Zitat von der DPD-Website: „DPD nimmt seine Verantwortung für die Umwelt ernst.“ Und zur Umwelt gehören auch die Menschen.
Das Video stammt vom 17. April 2013. An dem Tag sind es 37 DPD-Fahrzeuge. Die meisten davon kommen aus Richtung Quickborn-Heide über „Beim Umspannwerk“, Quickborner Straße und Ulzburger Straße. Der erste Fahrer hält sich an die 30 km/h, der nachfolgende Pkw ebenfalls. Man beachte den Lautstärke-Unterschied zwischen beiden. Danach wird es laut. Viele Anwohner werden davon unbemerkt im Schlaf gestört, mit Spätfolgen für die Gesundheit. Andere wachen auf. Den Fahrern ist es egal. Sie sind ja schon wach.
Hilft der Lärmaktionsplan?
Der Lärmaktionsplan 2013 der Stadt Norderstedt sieht unter der Überschrift „Lenkung des Güterverkehrs“ vor: „Um nicht nur die nächtliche Belastung der Bewohner durch Lärm zu reduzieren, sollten Lkw-Verkehre soweit als möglich aus den zentralen Bereichen der Stadt herausgehalten werden.“
DPD-Transporter von Typ „Sprinter“ sind allerdings, obwohl sie Güter transportieren, nicht unbedingt Lkw, sondern vielleicht Pkw. Die Einstufung ist nur anhand des Fahrzeugscheins erkennbar, denn es gibt Modelle bis 3,5 t - sie gelten als Pkw - und Modelle über 3,5 t. Greift die im Mühlenweg geltende Beschränkung auf 2 Meter Breite? Auf den ersten Blick nicht, denn im Fahrzeugschein steht eine Breite von 199,3 cm. Gerichte ziehen in strittigen Fällen allerdings die tatsächliche Breite heran. Das ist die Breite einschließlich Außenspiegeln und Ladung. Mehr dazu im Beitrag vom 25.04.2013.
Mühlenweg als Schleichweg? Eine dumme Idee.
Wenn die Fahrer klug sind, meiden sie den Mühlenweg aus eigenem Interesse. Denn die von der Stadt empfohlene Zufahrt zum Gewerbegebiet über Kohtla-Järve-Straße und Schleswig-Holstein-Straße bringt sie um eine Minute schneller ans Ziel. Ein Streckenvergleich zeigt es: Der Weg zum DPD-Depot von der Kothla-Järve-Straße, Abzweigung „Beim Umspannwerk“ nach Norden über Schleswig-Holstein-Straße und Oststraße braucht unter Einhaltung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten von großenteils 80 km/h sechs Minuten, der Weg durch Quickborner Straße, Ulzburger Straße und Mühlenweg dagegen sieben Minuten.
Und die Umwelt?
Die Umgehung ist zwar schneller, aber um zwei Kilometer länger. „Schädigt das nicht die Umwelt?“ könnte mancher fragen. Stimmt, der Reifenabrieb auf zusätzlichen zwei Kilometern läßt sich nicht wegdiskutieren. Das Klima jedoch leidet nicht, denn DPD fährt CO2-neutral, siehe Website. Mehrkosten für zwei Kilometer – so viel sollte der Firma DPD die Gesundheit von mehr als 100 Menschen wert sein. Zitat von der DPD-Website: „DPD nimmt seine Verantwortung für die Umwelt ernst.“ Und zur Umwelt gehören auch die Menschen.
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Donnerstag, 18. April 2013
Kann ich Lärm messen?
mueno048, 20:18h
Das könnte eine Frage an Radio Eriwan sein. Die Antwort könnte sein: Im Prinzip ja, aber das Ergebnis wird Ihnen niemand glauben.
Denn zum einen gibt es rund um den Schall (das ist Lärm reduziert auf einen wertneutralen Begriff) viele verwirrende Fachwörter: Lautstärke, Lautheit, Schalldruck, Schallintensität, Amplitude, Schallpegel. Zum anderen empfinden alle Menschen Schallschwingungen in Abhängigkeit von der Tonhöhe als unterschiedlich laut – zu schweigen von individueller Bewertung je nach Art des Schalls.
Immerhin gibt es in der Beurteilung von frequenzgemischten Schall, wie er in der Summe aus Motorgeräusch und Fahrgeräusch vorkommt, eine Faustregel. Sie lautet: Doppelte Fahrgeschwindigkeit = doppelter Lärm. Wenn ein Mikrofon die Schall-Amplitude in Spannungsschwankungen umwandelt und die Amplitude in einer Dezibel-Skala dargestellt wird, lautet die Faustregel: 10 Dezibel Unterschied = doppelter Lärm.
Das Bild stellt die mit einem Mikrofon aufgenommenen Fahrgeräusche im Vergleich dar:
Ein Pkw fährt zweimal vorbei, zuerst mit 30 km/h, dann mit 60 km/h. Der Unterschied zwischen beiden Fahrgeräuschen beträgt 9 Dezibel. Weil Faustregeln immer Näherungen darstellen, können die gemessenen 9 Dezibel als Bestätigung für die Aussage „Doppelte Geschwindigkeit = doppelter Lärm“ gelten.
Den Versuch kann man sich als Video ansehen, aufgenommen am Norderstedter Stadtrand auf ebenmäßiger Fahrbahn: http://www.youtube.com/watch?v=yR_tm594_OY
Denn zum einen gibt es rund um den Schall (das ist Lärm reduziert auf einen wertneutralen Begriff) viele verwirrende Fachwörter: Lautstärke, Lautheit, Schalldruck, Schallintensität, Amplitude, Schallpegel. Zum anderen empfinden alle Menschen Schallschwingungen in Abhängigkeit von der Tonhöhe als unterschiedlich laut – zu schweigen von individueller Bewertung je nach Art des Schalls.
Immerhin gibt es in der Beurteilung von frequenzgemischten Schall, wie er in der Summe aus Motorgeräusch und Fahrgeräusch vorkommt, eine Faustregel. Sie lautet: Doppelte Fahrgeschwindigkeit = doppelter Lärm. Wenn ein Mikrofon die Schall-Amplitude in Spannungsschwankungen umwandelt und die Amplitude in einer Dezibel-Skala dargestellt wird, lautet die Faustregel: 10 Dezibel Unterschied = doppelter Lärm.
Das Bild stellt die mit einem Mikrofon aufgenommenen Fahrgeräusche im Vergleich dar:

Ein Pkw fährt zweimal vorbei, zuerst mit 30 km/h, dann mit 60 km/h. Der Unterschied zwischen beiden Fahrgeräuschen beträgt 9 Dezibel. Weil Faustregeln immer Näherungen darstellen, können die gemessenen 9 Dezibel als Bestätigung für die Aussage „Doppelte Geschwindigkeit = doppelter Lärm“ gelten.
Den Versuch kann man sich als Video ansehen, aufgenommen am Norderstedter Stadtrand auf ebenmäßiger Fahrbahn: http://www.youtube.com/watch?v=yR_tm594_OY
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