Dienstag, 26. Juni 2018
Kollateralschaden III
Kotflügel geschrammt

Wer sich mit einem Lkw, dazu noch mit Anhänger, in den Mühlenweg wagt, bei dem fährt das Risiko mit. Denn nicht ohne Grund ist es Lkws verboten, durch die schmale Straße zu fahren. Hier hat einer mit dem Anhänger den Kotflügel eines Pkw geschrammt. Die Folge: Er muss für den Schaden aufkommen und hat eine kostenpflichtige Verwarnung von der Polizei kassiert.

Der Sattelschlepperfahrer, der kurz danach die Stelle passiert hat, war vorsichtiger. Aber da hat die Polizei auch aufmerksam zugesehen.

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