Donnerstag, 7. September 2017
Blumenkübel: Hamburger Abendblatt berichtet
Unter der Überschrift „Zu wenige Pflanzkübel im Kampf gegen Raser“ berichtet heute das Hamburger Abendblatt über die Farce der Blumenkübel im Mühlenweg (siehe Blog vom 27. Juli 2017 https://muehlenweg.blogger.de/?day=20170727). Es zitiert Kai Hädicke-Schories von der Polizei: „Wir haben uns gemeinsam mit der Norderstedter Verwaltung die Situation noch einmal angesehen und uns für die jetzige Lösung entschieden“.

Nur: Die Polizei ist für den Lärmschutz gar nicht zuständig. Messungen an einem typischen Werktag haben gezeigt, dass es in der Nacht zwischen 4 und 6 Uhr 260 Sekunden gibt, in denen an der Hauswand ein Schallpegel von 60 dB(A) und mehr anliegt.

Die TA Lärm (Technische Anleitung Lärm, eine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz) erlaubt für „Allgemeine Wohngebiete“ in der Nachtzeit zwischen 22 und 6 Uhr einen „Beurteilungspegel“ von höchstens 40 db(A). Nun ist der Beurteilungspegel ein Mittelwert, aber die TA Lärm schreibt auch vor: „Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.“

260 solcher Geräuschspitzen binnen zwei Stunden sind eine deutliche Überschreitung. Das Problem ist: Die TA Lärm gilt für Gewerbelärm, der z. B. von Baustellen ausgeht. Sobald das Gewerbe sich auf vier Räder begibt und den Lärm verursacht, gilt sie nicht.

Auf dem Papier verspricht die Norderstedter Stadtverwaltung zwar unabhängig von der TA Lärm, den Nachtschlaf der Bürger zu schützen. Im Flyer zum Lärmaktionsplan vom Dezember 2012 schreibt sie unter der Überschrift „Was wollen wir erreichen?“: „In den Norderstedter Wohngebieten werden alle Menschen vor nächtlichen Lärmbelastungen über 45 db(A) geschützt.“

Aber die Praxis sieht anders aus, wie zum Beispiel die Geschichte der Blumenkübel zeigt. Das Ordnungsamt hat zudem die Möglichkeit, seinen mobilen Blitzer wiederholt im Mühlenweg aufzustellen, denn der dient ausdrücklich dem Lärmschutz. Aber drei E-Mails, in denen Anwohner darum gebeten haben, hat das Ordnungsamt nicht einmal beantwortet.