Freitag, 25. September 2015
Radfahrer auf dem Gehweg
mueno048, 17:37h
Im Mühlenweg sieht man Radfahrer häufiger auf dem Gehweg als auf der Fahrbahn. Erst heute hat mich ein schneller Radler fast umgefahren, als ich den Gehweg gefegt habe. Dazu noch hat er den Gehweg auf der linken Straßenseite benutzt.
Die Rechtslage steht in Paragraf 2 der StVO: Nur Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen auf dem Gehweg radfahren. Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen sogar den Gehweg benutzen. Erwachsene riskieren ein Bußgeld zwischen 15 und 30 Euro plus Gebühren und Zustellkosten in Höhe von 28,50 € (Quelle: http://www.adfc.de/bussgeldkatalog/bussgeldkatalog-fuer-radfahrer).
Die Rechtslage steht in Paragraf 2 der StVO: Nur Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen auf dem Gehweg radfahren. Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen sogar den Gehweg benutzen. Erwachsene riskieren ein Bußgeld zwischen 15 und 30 Euro plus Gebühren und Zustellkosten in Höhe von 28,50 € (Quelle: http://www.adfc.de/bussgeldkatalog/bussgeldkatalog-fuer-radfahrer).