Sonntag, 16. März 2014
Sattelschlepper sind hier keine Seltenheit
Seit die Stadtverwaltung das Verkehrszeichen 264 (Durchfahrt für Fahrzeuge verboten, die einschließlich Außenspiegel breiter als 2 Meter sind) entfernt hat, nutzen vermehrt Lkws den schmalen Mühlenweg als Abkürzung zum Gewerbegebiet Oststraße. Das Verkehrszeichen 253 (Verbot für Lkw) schreckt offensichtlich nicht ab.

Verkehrszeichen 253: Durchfahrt für Lkw verboten

Das Video vom 14. März 2014 zeigt ein Beispiel: Ein Sattelschlepper stoppt vor einem auf der linken Seite parkenden Pkw und einem auf der rechten Seite parkenden DHL-Transporter. Obwohl der DHL-Fahrer sein Fahrzeug – wie häufig – verbotenerweise auf dem Gehweg parkt, reicht der Platz nicht aus, damit der Sattelschlepper unfallfrei passieren könnte.

Sattelschlepper der Firma Pfaff im Mühlenweg

Versuchsweise setzt der Fahrer des Sattelschleppers zurück, erkennt aber die Nutzlosigkeit seines Versuchs. Vorwärts geht es für ihn erst, als der DHL-Fahrer weitergefahren ist und sein Fahrzeug - wieder verbotenerweise - auf der linken Straßenseite und auf dem Gehweg geparkt hat.