Sonntag, 15. September 2013
Wie breit müssen Gehwege an Straßen sein?
Das Verkehrsministerium jedes Bundeslandes kann eigene Richtlinien erlassen. Bundesweite Empfehlungen gibt die „Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen“. Sie hat die „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ erarbeitet. Die aktuelle Fassung stammt aus dem Jahr 2006 und wird kurz „RASt 06“ genannt. Der „FUSS e.V.“ hat auf seiner Website www.geh-recht.info Wesentliches herausgearbeitet:

Gehwege müssen vorhanden sein, wo es innerorts bebaute Grundstücke gibt. Ihre Mindestbreite ist 2,20 Meter. Die Regelbreite ist 2,50 Meter. Sie ergibt sich aus 1,80 Metern, die für zwei einander begegnende Personen gerechnet werden, einem Sicherheitsabstand zur Fahrbahn von 50 cm und einem Abstand zur Grundstückseinfriedung von 20 cm.

Schmaler Gehweg, eingeengt durch Pkw

Auf Gehwegen ist das Halten und Parken nicht erlaubt, auch nicht mit einem oder zwei Rädern, wie auf dem Foto. Ausnahmen bestehen nur dann, wenn ein Verkehrszeichen das Halten und Parken auf dem Gehweg erlaubt.

Der Gehweg ist in dem Bereich, in dem das Foto entstanden ist, einschließlich Kantstein 2,10 Meter breit, die Fahrbahn 5,00 Meter.