Samstag, 18. Mai 2013
Jens Hattendorf verspricht Abhilfe
Ich habe Jens Hattendorf (Heizung und Sanitär) www.hattendorf-heizung.de angeschrieben, weil mir eines seiner Firmenfahrzeuge wegen schnellen Fahrens aufgefallen ist. Er hat sofort positiv geantwortet. Auszug aus seinem Schreiben:
„Ich kann Ihr Empfinden durchaus nachvollziehen, ich selbst habe ein paar Jahre direkt im Mühlenweg gewohnt. … Sie können sich allerdings sicher sein, wir werden die Angelegenheit gleich am kommenden Dienstag im Rahmen unserer wöchentlichen Personalversammlung aufgreifen und für Abhilfe sorgen. Ich nehme die Angelegenheit sehr ernst, denn es ist mein Name auf den Autos und mein Begehr, die Anwohner nicht zu verärgern.
PS: Im Wiederholungsfall bitte die Wagennummer aufschreiben und mich per Mail kontaktieren.“

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Mittwoch, 15. Mai 2013
Norderstedter Wochenblatt berichtet
In seiner heutigen Ausgabe berichtet das Norderstedter Wochenblatt unter der Überschrift “Protest gegen Raser”.

Artikel im Norderstedter Wochenblatt "Protest gegen Raser"

Redakteur Burkhard Fuchs zitiert Anwohner. Kai Hädicke-Schories von der Norderstedter Polizei läßt er wie folgt zu Wort kommen: „Wir kontrollieren dort regelmäßig und oft“.

Er hat auch DPD befragt und zitiert Geschäftsführer Thomas Peters: „Es hat sich noch nie jemand bei mir beschwert“. Das dürfte diejenigen Mühlenweg-Anwohner erstaunen, die sich telefonisch oder schriftlich an das DPD-Depot im Mühlenweg 131 gewendet haben. Das Depot firmiert übrigens als „Peters Logistik GmbH“.

Der Artikel endet mit der Information, Thomas Peters werde seine 60 Fahrer anweisen, nicht mehr durch den Mühlenweg zu fahren.

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Montag, 13. Mai 2013
Dürfen Lkw hier fahren?
Das im Mühlenweg anzutreffende Verkehrszeichen 262 mit der Angabe „3,5 t“ (im u. a. Foto links) verbietet grundsätzlich Fahrzeugen die Durchfahrt, deren zulässige Gesamtmasse (umgangssprachlich mit dem Gesamtgewicht gleichgesetzt) 3,5 Tonnen = 3500 kg nicht übersteigt.

Verkehrszeichen 264 Mühlenweg, Ecke Ulzburger Straße

„Zulässige Gesamtmasse“ ist die Summe aus der Fahrzeug-Eigenmasse und der Ladung aus Personen und Sachen. Fahrzeuge werden so eingeteilt:

Weniger als 2,8 t: Pkw
2,8 t – 3,5 t: schwere Pkw und Transporter
3,5 t – 7,5 t: leichte Lkw
7,5 t – 18,0 t: mittelschwere Lkw
Mehr als 18 t: schwere Lkw.

Weil Lkw inkl. Außenspiegel immer auch breiter als 2 Meter sind, verbieten ihnen gleich zwei Verkehrszeichen die Durchfahrt durch den Mühlenweg, z. B. zum Gewerbegebiet Harkshörn. Wenn Sie aber im Mühlenweg oder in einer nur durch den Mühlenweg erreichbaren anderen Straße etwas anzuliefern oder abzuholen haben, dürfen sie hier fahren. Das erlaubt der Zusatz „Anlieger frei“.

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