Montag, 13. Mai 2013
Dürfen Lkw hier fahren?
Das im Mühlenweg anzutreffende Verkehrszeichen 262 mit der Angabe „3,5 t“ (im u. a. Foto links) verbietet grundsätzlich Fahrzeugen die Durchfahrt, deren zulässige Gesamtmasse (umgangssprachlich mit dem Gesamtgewicht gleichgesetzt) 3,5 Tonnen = 3500 kg nicht übersteigt.

Verkehrszeichen 264 Mühlenweg, Ecke Ulzburger Straße

„Zulässige Gesamtmasse“ ist die Summe aus der Fahrzeug-Eigenmasse und der Ladung aus Personen und Sachen. Fahrzeuge werden so eingeteilt:

Weniger als 2,8 t: Pkw
2,8 t – 3,5 t: schwere Pkw und Transporter
3,5 t – 7,5 t: leichte Lkw
7,5 t – 18,0 t: mittelschwere Lkw
Mehr als 18 t: schwere Lkw.

Weil Lkw inkl. Außenspiegel immer auch breiter als 2 Meter sind, verbieten ihnen gleich zwei Verkehrszeichen die Durchfahrt durch den Mühlenweg, z. B. zum Gewerbegebiet Harkshörn. Wenn Sie aber im Mühlenweg oder in einer nur durch den Mühlenweg erreichbaren anderen Straße etwas anzuliefern oder abzuholen haben, dürfen sie hier fahren. Das erlaubt der Zusatz „Anlieger frei“.

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Sonntag, 12. Mai 2013
1994: Durchgangsverkehr und LKW raus
Das Foto ist während einer Demonstration 1994 aufgenommen worden, und zwar an der Einmündung des Mühlenwegs in die Ulzburger Straße. Im Hintergrund ist der Penny-Markt zu erkennen. Auf dem Platz steht heute der Lidl-Markt.

Mühlenweg-Demonstration 1994. Spruchbänder: Durchgangsverkehr und LKW raus, Tempo 30.

Auf den Spruchbändern steht: Durchgangsverkehr und LKW raus! Wir fordern Tempo 30. Lärm nervt! Autobahnzubringer Mühlenweg? Nein danke! Muß erst ein Kind sterben?

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Donnerstag, 9. Mai 2013
1994: Demo am Rathaus
Heute ist Feiertag, Zeit für eine Rückblende. Das Foto stammt von der Mühlenweg-Demo 1994 am Rathaus in Norderstedt.

August 1994: Mühlenweg-Demo am Norderstedter Rathaus

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