Donnerstag, 19. September 2013
„Gehwege werden eigentlich überbewertet“
Erlebnis einer Anwohnerin: „Heute morgen parkte ein Fahrzeug eines Vermessungsbüros zur Hälfte auf dem Bürgersteig, obwohl die gesamte Straße frei war. Ich sprach die Mitarbeiter dann an und fragte, warum
sie auf dem Fußweg parken. Man entgegnete mir, daß die Straße so schmal sei und schließlich sei der Fußweg ja breit genug ... Ich hab ihn dann noch einmal darauf aufmerksam gemacht, daß die Straße für die Autos da sei und der Fußweg für die Fußgänger, Kinderwagen etc. Das interessierte ihn aber wenig. Er meinte nur, warum ich mich so anstellen würde.“

Mühlenweg Transporter auf Gehweg

Als Ergänzung die Fakten: Die Regelbreite für Gehwege ist laut RASt 06 2,50 Meter. Davon bleiben auf dem o. a. Foto gerade einmal 1 Meter. Dabei ist das Halten oder Parken auf dem Gehweg verboten. Aber die Polizei läßt sich hier selten blicken – und wenn, fährt sie an Falschparkern schon mal achtlos vorbei, wie ich selbst beobachtet habe.

Verboten ist übrigens auch das Radfahren auf dem Gehweg. Radfahrer gehören auf die Straße. Autofahrer müssen Rücksicht nehmen.

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